Ehe und eingetragene Partnerschaft stehen künftig allen offen
Gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten, verschiedengeschlechtliche Paare eine eingetragene Partnerschaft eingehen.
Während bisher nur heterosexuelle Paare heiraten und homosexuelle Paare eingetragene Partnerschaften eingehen können, fällt diese Differenzierung ab dem 1.1.2019 weg. Künftig stehen beide Rechtsinstitute allen Menschen offen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.
Der Verfassungsgerichtshof hat nämlich mit Erkenntnis vom 4.12.2017 jene gesetzlichen Regelungen aufgehoben, die homosexuellen Paaren den Zugang zur Ehe und heterosexuellen Paaren den Zugang zur Eingetragenen Partnerschaft bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2018 in Kraft (VfGH G 258/2017 ua).
Dies ist eine Information der auf Familienrecht spezialisierten Schmelz Rechtsanwälte OG.
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