Alkolenker: „Der Tag ist weg“
31-Jähriger kann sich weder an Unfall noch an die Stunden davor erinnern
BEZIRK AMSTETTEN. Mit 2,47 Promille Alkohol verlor ein 31-Jähriger im Mai dieses Jahres auf der L89 in Fahrtrichtung Euratsfeld die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einer leichten Rechtskurve kam es zum frontalen Zusammenstoß mit einem aus Richtung Steinakirchen am Forst kommenden Pkw. Beide Lenker waren in ihren Pkws eingeklemmt und mussten von der Feuerwehr geborgen werden.
"Der Tag ist weg"
„Der Tag ist weg!“, erklärte der 31-Jährige im Prozess am Landesgericht St. Pölten. Er könne sich weder an die Stunden vorher noch an den Unfallhergang selbst erinnern, bekenne sich aber zum Vorwurf der fahrlässigen schweren Körperverletzung von Staatsanwältin Kathrin Bauer schuldig.
Als ihr der Pkw des Angeklagten in der Dämmerung entgegenkam, erkannte sie, dass das Fahrzeug in der Kurve geradeaus fuhr und damit auf ihre Fahrspur geriet. „Dann hat's schon gekracht“, schilderte die 22-Jährige, die, laut Bauer, noch Glück im Unglück hatte. Mit zahlreichen Brüchen, Abschürfungen und Prellungen verbrachte sie elf Tage im Krankenhaus, derzeit befinde sie sich auf Reha. Opfervertreter Martin Brandstetter forderte vorerst 1.000 Euro Schmerzensgeld, das die junge Frau im Urteil zugesprochen bekam.
Froh, über zweite Chance
Der selbst beim Unfall schwer verletzte und seither arbeitslose Mann erklärte in seinem Schlusswort unter Tränen: „Ich bin einfach nur froh, dass wir beide eine zweite Chance gekriegt haben. Es tut mir furchtbar leid!“ Aufgrund der Milderungsgründe – Unbescholtenheit und Geständnis – kam er zumindest strafrechtlich noch günstig davon. Glösl verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je vier Euro (90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) und einer Bewährungsstrafe von acht Monaten mit einer dreijährigen Probezeit (nicht rechtskräftig).
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