Gesamtschaden 10.000 Euro: 60-Jähriger verstopft Toiletten an A1
"Auf einer Länge von zwei Metern war der Kanal mit Papier verstopft“, so ein Asfinag-Vertreter.
BEZIRK AMSTETTEN. Nachdem ein 60-Jähriger aus dem Bezirk Amstetten dem Diversionsangebot des St. Pöltner Richters Slawomir Wiaderek nicht nachgekommen war, brachte ihm nun eine Fortsetzung des Prozesses eine Vorstrafe wegen schwerer Sachbeschädigung in Höhe von drei Monaten bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Bei der Asfinag hat er eine Schadensgutmachung in Höhe von 2.000 Euro zu leisten (nicht rechtskräftig).
Verstopfte WCs in Oed
Vor Gericht landete der bislang Unbescholtene, weil er zwischen September 2016 und Jänner 2017 immer wieder WC-Anlagen auf Asfinag-Parkplätzen der A1 in Oed mit Toiletten- und Zeitungspapier verstopfte und so die gesamte Anlage unter Wasser setzte. Neben der Reinigung der Anlagen durch Mitarbeiter der Asfinag waren auch Spezialisten zur Instandsetzung notwendig.
Kanal voll mit Papier
„Für das Kanalreinigen mit Hochdruckreinigern mussten wir eine Firma beauftragen. Auf einer Länge von zwei Metern war der Kanal mit Papier verstopft“, erklärte ein Vertreter der Asfinag, der den Gesamtschaden mit etwa 10.000 Euro bezifferte.
Tat war Hilfeschrei
Es sei ein Hilfeschrei gewesen, begründete der Angeklagte seine Aktivitäten. „Ich hab Gott und die Welt gebeten, mir zu helfen, damit ich die Mindestsicherung bekomme“, erklärte er.
Nicht einmal eine seiner Nieren brachte er an den Mann, um sein Einkommen von 500 Euro monatlich aufzubessern, verteidigte er sich gegenüber Wiaderek bereits im vorangegangenen Prozess.
Mit Polizei zum Richter
Nicht zum ersten Mal musste der Beschuldigte diesmal in Polizei-Begleitung zum Gericht gebracht werden, was den Richter veranlasste, den 60-Jährigen zu fragen, warum er schon wieder ein „Taxi“ benötigte, warum er nach der Diversion in Form einer Probezeit von zwei Jahren der Zahlung von 2.000 Euro nicht nachgekommen sei und keinerlei Kooperation mit der Bewährungshilfe gezeigt habe. „Mir ist die Schadenshöhe nicht erklärbar“, begründete der Angeklagte und hinsichtlich Bewährungshilfe meinte er: „Ich glaube nicht, dass die mir helfen können.“
Zu seiner Befürchtung, dass die Asfinag auch den restlichen Schadensbetrag noch fordern könnte, meinte der Richter, dass bei ihm wohl kaum noch was zu holen sei.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.