Letzte Fahrt für zwei Schlepper
Saftige Strafen gab es für zwei Pakistani, die Flüchtlinge durch Österreich transportierten.
BEZIRK AMSTETTEN. Mit acht Jahren Haft für einen 39-jährigen Pakistani und sechseinhalb Jahren für seinen 35-jährigen Landsmann endete am Landesgericht St. Pölten ein Prozess, bei dem Staatsanwalt Michael Lindenbauer dem Duo das Verbrechen der Schlepperei im Rahmen einer kriminellen Vereinigung zur Last legte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Unfall mit Schlepperauto
Die beiden Männer, die im Mai 2017 in Spanien, wo sie lebten, verhaftet und nach Österreich ausgeliefert wurden, sollen im August 2015 Schlepperfahrten organisiert und selbst durchgeführt haben. Trauriger Höhepunkt war der Unfall eines völlig überladenen Kastenwagens, der mit 36 zusammengepferchten Flüchtlingen am 21. August 2015 auf der Westautobahn bei Amstetten nach einem Reifenplatzer umkippte.
Lenker flüchtet nach Unfall
Der Lenker, mittlerweile rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt, flüchtete zunächst. Auch der 39-jährige Angeklagte, der in einem Begleitfahrzeug hinter dem Kastenwagen unterwegs gewesen sein soll, sei ohne anzuhalten weitergefahren und habe sich nicht um die immerhin 24 Verletzten gekümmert.
"Ein kleines Vermögen"
Während die beiden Beschuldigten behaupteten, nichts mit Schlepperfahrten zu tun gehabt zu haben, wurden sie von zwei angeheuerten Chauffeuren schwer belastet. Der bereits verurteilte Lenker des Kastenwagens wiederholte in diesem Prozess weitgehend seine bisherigen Aussagen. Er sei von einem Kontaktmann in Barcelona angesprochen worden. „Du machst nur eine Fahrt, dann kriegst du genug Geld“, habe man ihm gesagt. Er habe die beiden Organisatoren gekannt und alle hätten gewusst, dass sie mit Schlepperfahrten ein kleines Vermögen verdienten.
Von Budapest aus habe der 39-Jährige jeden Tag Fahrten gemacht und täglich sei auch einer seiner Gruppe unterwegs gewesen.
36 Flüchtlinge im Auto
Die Fahrt am 21. August sei schon vor dem Unfall dramatisch verlaufen. Auf engstem Raum ohne Luftzufuhr mussten die Flüchtlinge stundenlang ausharren.
„Die haben oft heftig geklopft und ,Wasser‘ geschrien“, erklärte der Zeuge. Zweimal habe er ihnen zwei Flaschen Wasser gekauft, doch habe ihn der 39-Jährige telefonisch immer wieder gedrängt, schneller zu fahren.
Der Richter sprach von qualvoll und lebensbedrohlich und ließ sich in der umfangreichen Befragung auch zahlreiche Details zu den Beiträgen der Angeklagten, die während der Einvernahme den Gerichtssaal verlassen mussten, im Zusammenhang mit weiteren Fahrten schildern. Verteidiger Michael Steininger verwies aufgrund des Leugnens der Angeklagten darauf, dass es keinen objektiven Beweis gegen die beiden gebe.
Möglicherweise sollten andere Personen gedeckt werden und die Beschuldigten müssten dafür herhalten. Lindenbauer hingegen betonte, dass auch die Auswertung der Mobiltelefone sowie Geldüberweisungen gegen die beiden Pakistani sprächen.
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