Urteil für 27-Jährigen "zu hoch": Bettler vergewaltigt 15-Jährige hinter Kirche in Amstetten

Foto: Probst
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BEZIRK AMSTETTEN (ip). „Weil ich so erregt war“, begründete ein 27-jähriger Slowake die Vergewaltigung einer 15-Jährigen, die im Frühjahr gemeinsam mit ihrer Freundin im Rahmen einer Messe vor einer Kirche im Bezirk Amstetten stand, als der Mann über sie herfiel.

Der gelernte Maurer und Vater einer Tochter, der schon geraume Zeit sein Leben mit Betteln finanzierte, legte sowohl vor der Polizei, die ihn noch am selben Tag festnehmen konnte, als auch beim Prozess am Landesgericht St. Pölten ein Geständnis ab.

Hinter die Kirche gezerrt

Wie auch die 15-Jährige berichtete, sprach der 27-Jährige den beiden Mädchen vor der Kirche an. Als sich die Freundin des Opfers kurz entfernte, packte der Slowake das völlig perplexe Mädchen am Oberarm und zerrte es hinter die Kirche. Dort presste er das Mädchen gegen die Kirchenmauer und vergewaltigte sie.
Erst, als ein Auto vorbeifuhr, konnte das Opfer den abgelenkten Mann von sich wegstoßen und flüchten.

1.000 Euro Schmerzensgeld

Opfervertreterin Martina Gaspar erhielt den Zuspruch von vorerst 1.000 Euro Teilschmerzensgeld mit Aussicht, den eher symbolischen Betrag auch zu erhalten, zumal der Beschuldigte angegeben hatte, sich durch das Betteln rund 1.500 Euro erspart zu haben.
Dass sich die Tat in einem eher geschützten Bereich bei einer Kirche ereignete, wo noch zahlreiche Menschen die Abendmesse besuchten, wirkte sich auf die Strafbemessung (1 bis 10 Jahre Haft) eher verschärfend aus.

Urteil für Slowaken "zu hoch"

In seinem Plädoyer hob Verteidiger Johann Huber das umfassende, reumütige Geständnis des Slowaken hervor. Darüber hinaus bestehe die Bereitschaft zur Schadensgutmachung. Eine Vorstrafe aus dem Jahr 2014 sei mittlerweile getilgt und außerdem nicht einschlägig. „Dennoch“, so Huber, „diese Tat ist durch nichts zu entschuldigen!“

Die unbedingte Freiheitsstrafe von vier Jahren schien dem Angeklagten aber zu hoch, weshalb sein Verteidiger Berufung anmeldete. Dem entgegen meinte Gaspar, dass die Strafhöhe auch aus generalpräventiven Gründen durchaus angemessen sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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