Nach Arbeitsunfall ohne Frist gekündigt
Auf die Arbeiterkammer in Amstetten warteten im Vorjahr wieder besonders dreiste Fälle.
BEZIRK AMSTETTEN. Es treten vermehrt Fälle auf, in denen Dienstgeber Arbeitnehmer im Krankenstand zu einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses drängen, erklärt Arbeiterkammer-Kammerrätin Susanne Schwingenschlögl. Besonders dreist ging in einem Fall ein Gastwirt aus dem Bezirk vor.
Ohne Wissen abgemeldet
Eine Amstettnerin verletzte sich bei der Arbeit an der Kühlraumtür. Der Arbeitgeber verlangte von ihr, dass sie im Krankenhaus angeben soll, es sei ein Freizeit-unfall gewesen. Sie solle sich erholen und er werde sie sicher nicht kündigen.
„Doch wie sie kurze Zeit später in Erfahrung brachte, hatte der Dienstgeber sie während des Krankenstandes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist von der Sozialversicherung abgemeldet“, berichtet Arbeiterkammer-Bezirksstellenleiter Robert Schuster. Die AK forderte daraufhin die ausständigen Ansprüche ein.
„Schließlich hatte der Gastwirt ein Einsehen und überwies rund 1.375 Euro, um die noch nicht geleisteten Zahlungen zu begleichen“, so Schuster.
Sparen auf Kosten anderer
„So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiter während des Krankenstandes sparen“, schildert Susanne Schwingenschlögl. „Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen abgewälzt", erklärt sie.
Mit 1. Juli 2018 werden nun allerdings rechtliche Änderungen wirksam.
Neue Regelung ab Juli
„Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten“, sagt Schwingenschlögl über die künftige Regelung.
Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für Arbeiter wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von acht Wochen erst nach fünf Arbeitsjahren.
4,39 Millionen Euro erstritten
Insgesamt habe die Bezirksstelle im Vorjahr 4,39 Millionen Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten, sagt Bezirksstellenleiter Robert Schuster. „Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion wie den Konsumentenschutz. Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus“, so Schuster.
Hilfe für 10.000 Arbeitnehmer
Insgesamt hätten sich 9.854 Menschen an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, sagt Schuster. Dieses Profil habe man auch mit Veranstaltungen geschärft. „Auch Schulen greifen vermehrt auf unser Wissen zurück“, sagt er und nennt etwa die Bewerbungstrainings, die AK-Experten im Vorjahr in Schulen des Bezirks durchgeführt haben.
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