Leserbrief zum Thema "Bürgerinitiative kämpft weiter"

Der Artikel erscheint für mich wie eine bezahlte Anzeige der Bürgerinitiative des Herrn Karl Zweymüller oder einer im Gemeinderat vertretenen Bürgerliste, die sich vor den Karren der Zweymüllerschen Bürgerinitiative spannen ließ.
Der Name des Verfassers des Artikels ist zwar nicht angegeben, immerhin ist aber „Zweymüller“ als jene Person angeführt, die das Foto zum Bericht zur Verfügung gestellt hat !!!
Dem beiliegenden Foto entsprechend, wurden auch die Argumente der Bürgerinitiative kommentarlos und unreflektiert 1 zu 1 niedergeschrieben.
Bei dieser einseitigen Darstellung müsste normalerweise am Text-Ende der Vermerk „bezahlte Anzeige“ stehen. Oder am Titelblatt statt „Bezirksblätter“ „Parteiblatt der Bürgerliste Wir Badener“.
Am unglaublichsten an diesem Artikel ist das völlige Weglassen der Tatsache, dass die sogenannte „Stadtkoalition“ ungeachtet des Formalfehlers, der eine Behandlung des Initiativantrages unmöglich gemacht hat, einen gleichlautenden Dringlichkeitsantrag einbrachte und so die einzige Möglichkeit schuf, die Angelegenheit im Gemeinderat doch noch zu behandeln.
Die politisch Verantwortlichen hätten es sich auch ganz leicht machen können und den Antrag mit dem Hinweis auf den peinlichen Formalfehler einfach unbehandelt zu lassen.
Durch den Dringlichkeitsantrag der ÖVP/Grüne/Neos konnte der Antrag aber genauso behandelt werden, wie wenn er ohne die Panne der Bürgerliste rechtskonform eingebracht worden wäre.
Die in dem Artikel breitspurig angekündigte Berufung gegen die Nichtbehandlung des Initiativantrages ist also für die berühmte „Veti Tant“, weil eben ein völlig ident lautender Antrag durch die „Stadtregierung“ eingebracht und dort behandelt wurde.
Dass der Antrag im Gemeinderat mit deutlicher Mehrheit abgelehnt wurde, wurde ausreichend begründet. Übrigens erfolgte die Ablehnung nicht nur mit den Stimmen der sogenannten „Stadtkoalition“ sondern auch mit den Stimmen weiterer Gemeinderäte seitens der Opposition, die der nachvollziehbar dargelegten Argumentation mehrerer Redner folgen konnten, dass der derzeit geltende Schutz des Gebäudes aufgrund des schon bestehenden Baurechts und darauf begründeter Verordnungen völlig für den Schutz des Objektes ausreicht.
Auch davon kein einziges Wort in dem betreffenden Artikel.
Tatsache ist aber: Die Kraus Villa steht unter Denkmalschutz, das hat unser Bürgermeister schon so oft dezidiert öffentlich festgestellt.
Dieses Wort gilt und es bedarf keiner zusätzlichen Aktionen irgendwelcher Bürgerinitiativen !
Die in der Gemeinderatssitzung von mehreren Rednern (auch der Oppositionsparteien) schlüssig dargestellten und durch übersichtliche Pläne untermauerten Argumente, die die Behauptungen der Bürgerliste klar entkräfteten, wurden im Artikel völlig ausgeblendet.
Das ist journalistisch entweder ganz schwach oder gezielt tendenziös. Beides widerspricht den Grundsätzen einer guten und objektiven Berichterstattung und ist klar abzulehnen.
Leopold Habres, Baden

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