Krismer: "Chaos um Wahlrecht für NÖ ZweitwohnsitzerInnen"

Sepp Wimmer und Helga Krismer | Foto: Grüne

BEZIRK BADEN/NÖ. (Aussendung der Grünen) Im Juli hat die ÖVP eine neue gesetzliche Regelung für die 128.000 NÖ ZweitwohnsitzerInnen verabschiedet, die vielen ZweitwohnsitzerInnen nun das Wahlrecht kostet.
Im Sommer mussten die Gemeinden ihre ZweitwohnsitzerInnen anschreiben, um Auskunft über die Qualität des Zweitwohnsitzes zu erhalten. So sollte eruiert werden, ob genug Gründe vorliegen, um dem oder der ZweitwohnsitzerIn auch das Wahlrecht in NÖ zuzuerkennen.
In der Ausführung hat das Land die Gemeinden sodann mit undurchdachten Erlässen und Informationen alleine gelassen. BürgermeisterInnen wurden zu Alleinentscheider - obwohl viele BürgermeisterInnen das gar nicht wollten.
So endete die offizielle Deadline am 30. September und die inoffizielle heute am 13. Oktober.
„Und es haben sich alle Befürchtungen der Grünen bewahrheitet“, so Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich.
Konkret meint die Grüne: „Es gibt keine einheitliche Vorgehensweise seitens der Gemeinden: Während in Perchtoldsdorf, Oberwaltersdorf oder Eichgraben die Bürgermeister im Alleingang entweder nach dem ersten oder spätestens beim zweiten Anschreiben ZweitwohnsitzerInnen streichen, die das Wählerevidenzblatt nicht retourniert haben, lassen Baden oder Klosterneuburg mangels ausreichende Begründung für die Streichung auch jene ZweitwohnsitzerInnen in der Wählerevidenz, die sich auf das Anschreiben seitens der Gemeinden nicht gemeldet haben. Entschieden wurde das dort gemeinsam mit VertreterInnen der Gemeindewahlbehörde“, nennt Helga Krismer einige Beispiele aus Niederösterreich.
„Selbst engagierte und sehr erfahrene BeamtInnen, wie sie in Klosterneuburg vorhanden sind, scheiterten an den Vorgaben des Landes, weswegen wir uns in Klosterneuburg gemeinsam auf die Vorgehensweise einigten, ZweitwohnsitzerInnen nicht zu streichen. Juristisch unterlegt ist diese Vorgehensweise aber nicht. Im Falle einer Wahlanfechtung wollten wir aber auf der sicheren Seite sein, um nicht den Vorwurf zu erhalten, man hätte jemanden ungerechtfertigt aus der Wählerevidenz gestrichen. Dieses Gesetz haben Menschen gemacht, die keine Ahnung davon haben, dass man Gesetze in Gemeindestuben umsetzen muss “, ergänzt Sepp Wimmer, Grün-Stadtrat in Klosterneuburg, heute im Rahmen einer Pressekonferenz mit Helga Krismer.

„Die ÖVP hat das Gesetz bei der Erstellung nicht juristisch abgeklopft und auch keinen Hausverstand eingesetzt. Die Auswirkungen wurden nicht bedacht. Generell attestiere ich der ÖVP bei diesem Thema generell nicht viel gedacht zu haben. Das kommt raus, wenn man einzig auf die Machtfrage fokussiert“, fasst Helga Krismer zusammen.
Machtfrage deswegen, weil 128.000 NÖ ZweitwohnsitzerInnen 9-10 Prozent der WählerInnen in NÖ darstellen. „Das ist wahlentscheidend. Wir haben die Befürchtung, dass die ÖVP vorrangig darauf achtet, dass hauptsächlich ÖVP-WählerInnen in der Wählerevidenz bleiben“, so Helga Krismer.

Für die Grüne gibt es jetzt nur noch eine Lösung: „Eine schnelle Reparatur des Scherbenhaufens. Wir können jetzt sagen, es war ein Ausrutscher der ÖVP und reparieren diesen Gesetzespfusch schon kommen Donnerstag im NÖ Landtag“, so die Forderung der Klubobfrau. Geht es nach Helga Krismer kann jetzt nur noch eine klare Entscheidung vor Wahlanfechtung schützen: „Wahlrecht nur für HauptwohnsitzerInnen – alles andere macht eine Wahlanfechtung mehr als wahrscheinlich. Wenn Johanna Mikl-Leitner also nach dem Wahltag 2018 nicht blöd dastehen möchte, sollte sie ihren Klubobmann Klaus Schneeberger dringend dazu anhalten, das Gesetz zu reparieren!“

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