Regeln für den Waldbesuch

Franz Reinthaler vom Bezirksjagdausschuss erklärt, was im Wald erlaubt und was verboten ist.

BEZIRK (penz). Der warme Frühling lockt viele Bewegungshungrige hinaus in die Natur, auch in die heimischen Wälder. Aber auch wenn der Mensch Gast in der Natur ist, ist er noch lange nicht König.
Das Forstgesetz besagt, dass es jedermann freisteht, den Wald für Erholungszwecke zu betreten. Dieses Recht hat aber auch Grenzen, die vielfach leichtfertig überschritten werden. Ausgenomen sind etwa Wieder- und Neuwaldungsflächen, solange deren Bewuchs eine Höhe von drei Metern noch nicht erreicht hat. Jeder darf den Wald zum Spazieren, Wandern und Joggen betreten. Achtsam sollte man sein, wenn das Waldgebiet als "befristetes forstliches Sperrgebiet" ausgewiesen ist.

Vorsicht beim Radeln im Wald

Aus Rücksicht auf die Wildtiere wird gebeten, den Wald im Zeitraum bis etwa zwei Stunden nach Sonnenaufgang und zwei Stunden vor Sonnenuntergang nicht zu den erlaubten Freizeitaktivitäten zu nutzen. "Für die Wildtiere ist dies der wichtigste Zeitraum für die Nahrungsaufnahme", weiß Franz Reinthaler, Pressesprecher des Bezirksjagdausschusses. Wer mit dem Fahrrad im Wald unterwegs sein möchte, darf dies lediglich auf ausgewiesenen Strecken. In Oberösterreich gibt es ein etwa 25.000 Kilometer umfassendes, gut ausgebautes und beschildertes Mountainbike-Wegenetz. Auf diesen Strecken ist auch die Haftung für etwaige Schäden, die aufgrund des mangelhaften Zustandes des Weges entstanden sind, geregelt. Der Geschädigte kann sich dann nicht auf die Mangelhaftigkeit berufen, wenn es sich um eine unerlaubte Benutzung handelt. Laut Landwirtschaftskammer beträgt die Strafe für unerlaubte Benutzung 150 Euro, außer das befahrene Gebiet war gesperrt, dann beträgt die Strafe bis zu 730 Euro.

Mensch ist Gast, aber nicht König

Das Reiten ist lediglich auf ausdrücklich ausgewiesenen Strecken gestattet. Für das Befahren einer Forststraße ist die Zustimmung des Waldeigentümers oder Halters der Forststraße nötig. "Immer wieder gibt es Fälle, wo Personen mit Motocrossmaschinen, Quads oder Mountainbikes unerlaubterweise im Wald kreuz und quer fahren", ärgert sich Reinthaler. Hunde im Wald dürfen nur frei laufen, wenn sie auf Kommando hören. "Wenn wir bei der Nutzung darauf achten, dass die Interessen aller Beteiligten ihren Platz finden, ist eine gemeinsame Erholung in unserer schönen Natur möglich", ergänzt Franz Reinthaler vom Bezirksjagdausschuss.

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