Verboten: Mit dem Bike durch den Wald

Auf ausgewiesenen MTB-Trails, etwa im Kobernaußerwald oder in Hochburg-Ach, ist das Mountainbiken im Wald erlaubt. | Foto: KTM
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  • Auf ausgewiesenen MTB-Trails, etwa im Kobernaußerwald oder in Hochburg-Ach, ist das Mountainbiken im Wald erlaubt.
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BEZIRK. Vor allem im Hochsommer genießen viele Landsleute die kühle Stille im Wald. Dass es aber zwischen Fichtelwipfeln und Waldheidelbeeren einiges zu beachten gibt, ist nicht immer bekannt. Zwar darf grundsätzlich "jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten", so das österreichische Forstgesetz, doch dieses Recht hat Grenzen. Das Zelten, Reiten und Fahren im Wald – egal ob mit einem Fahrrad oder Kfz – sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Waldeigentümers oder Forststraßenerhalters erlaubt. 

Erlaubt: Spazieren, Wandern und Joggen im Wald

"Erlaubt ist im Prinzip nur das Betreten zu Erholungszwecken. Jeder darf den Wald zum Spazieren, Wandern und Joggen nutzen. Forstliche Sperrgebiete sollten aber natürlich tunlichst vermieden werden", weiß Franz Reinthaler, Pressereferent des Bezirksjagdverbandes Braunau. Aus Rücksicht auf Wildtiere sollte der Wald zudem zwei Stunden nach Sonnenaufgang sowie zwei Stunden vor Sonnenuntergang gemieden werden. "Für Wildtiere ist das der wichtigste Zeitraum für die Nahrungsaufnahme", erklärt der Experte.

Mountainbike-Trails im Bezirk Braunau

Wer den Wald auf zwei Rädern erkunden möchte, darf dies nur auf ausgewiesenen Strecken – in Oberösterreich gibt es ein rund 720 Kilometer langes, gut ausgebautes Mountainbike-Wegenetz. Im Bezirk können sich Mountainbiker etwa in der "KTM Kobernaußerwald Mountainbike-Arena" austoben. Mit 55,5 Kilometern und etwa 1400 Höhenmetern erstreckt sich der Rundkurs über die vier Gemeinden Maria Schmolln, Höhnhart, St. Johann am Walde und Treubach.
Ebenfalls im Kobernaußerwald liegt die 7,5 Kilometer lange Mountainbike-Strecke Katztal in den Gemeinden Lengau und Munderfing. Sie führt direkt an den imposanten Windrädern vorbei und bietet herrliche Ausblicke in die Berge des Salzkammerguts.
Die Naturfreunde Hochburg-Ach haben mit dem Mountainbike-Trail Achberg ein kleines Paradies für Zweiradfans geschaffen. Drei Trails mit unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden, von leicht bis schwer, stehen dort zur Verfügung.

Unbefugtes Fahren im Wald: 150 Euro Strafe drohen

Wer abseits von freigegebenen Forststraßen oder anderen Waldwegen mit dem Fahrrad oder Mountainbike fährt, handelt grundsätzlich auf eigenes Risiko. Darüber hinaus müssen Radfahrer und Mountainbiker bei unbefugtem Fahren im Wald mit Geldstrafen bis zu 150 Euro rechnen. In gravierenden Fällen – etwa Fahren auf erkennbar gesperrten Forststraßen – können sogar bis zu 730 Euro oder eine Freiheitsstrafe bis zu einer Woche drohen.

Reiten, Zelten und Feuer im Wald verboten

Auch das Reiten ist lediglich auf ausdrücklich ausgewiesenen Strecken erlaubt. 
Grundsätzlich verboten ist auch das Zelten und Campieren sowie das Feuer machen. "Von April bis Oktober gilt aufgrund der Waldbrandgefahr ein generelles Feuerverbot im Wald", weiß Reinthaler.

Spielregeln im Wald: Biker-Fairplay

Um ein friedliches Miteinander aller Erholungssuchenden und Freizeitsportler im Wald zu gewährleisten, haben die Bundesforste ein eigenes Biker-Fairplay entwickelt. Fairness und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage dafür. Mountainbiker sollten sich dazu an folgende Grundsätze halten:

  • Wir biken nur auf markierten und freigegebenen Routen.
  • Wir biken nur in der erlaubten Zeit im März bzw. Oktober von 9 bis 17 Uhr, im April bzw. September von 8 bis 18 Uhr, von Mai bis August von 7 bis 19 Uhr.
  • Radfahren abseits markierter Routen und außerhalb der freigegebenen Zeiten kann zur nachhaltigen Beunruhigung der Wildtiere und zu Schaden an Wald und Pflanzen führen.
  • Wir halten die Straßenverkehrsordnung (STVO) ein und überholen andere Waldnutzer nur im Schritttempo.
  • Wir sind Gäste im Wald und verhalten uns auch entsprechend. 
  • Wir hinterlassen die Natur, wie wir sie gerne vorfinden würden – ohne Abfälle.
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