Wildzaun: Erhaltung noch nicht geklärt
Die Notwendigkeit eines Wildzaunes ist unbestritten - wer soll aber die Erhaltungskosten tragen?
ST. PETER (höll). Kein durchwurschteln mehr durch die Ortschaft, keine Linksabbieger mehr und kein Stau. Seit der Eröffnung der Umfahrung St. Peter am Hart im September 2015 hat sich für die Autofahrer vieles Verbessert. Was allerdings von Beginn der Planungen ein Problemthema war, ist der Wildwechsel.
Obwohl der Straßenabschnitt von 5,5 Kilometer mit akustischen und optischen Wildwarnern ausgerüstet ist, kommt es immer wieder zu teil sehr gefährlichen Zwischenfällen: "Die Wildwarner sind bei Strecken mit einer solch hohen Fahrzeugfrequenz und Geschwindigkeit einfach nicht geeignet", erklärte Franz Reinthaler vom Bezirksjagdausschuss bereits kurz nach der Eröffnung der Umfahrung. Nur ein Wildzaun biete maximale Sicherheit, so Reinthaler weiter. Kurz darauf trafen sich Experten der Straßenmeisterei, der Landesregierung und der Jägerschaft zu einem Lokalaugenschein. Die Detailplanungen begannen. Auch das Land OÖ trägt seinen Beitrag und finanziert die Errichtung. Baubeginn sollte Anfang 2016 sein.
Aktuell gibt es keinen Zaun. Grund dafür: "Das Erhaltungsübereinkommen wurde von den Gemeinden noch nicht unterzeichnet", berichtet Landesrat Günther Steinkellner in der Pressekonferenz am 16. Mai. Ein Wildzaun werde hier aber als notwendige Maßnahme zur Unfallvermeidung gesehen. Ein neuer Termin steht für den Bau des Zaunes steht derzeit noch nicht fest. Erst müssen sich die Gemeinden über die Aufteilung der Erhaltungskosten einigen.
Warum ein Wildschutzzaun in St. Peter:
Die im 2015 eröffnete Umfahrung St. Peter durchschneidet die natürlichen Äsungsflächen des Wildes. Daher überqueren die Tiere die Straße und Unfälle sind vorprogrammiert. Durch den Wildschutzzaun wird das Wild durch vorgesehenen Durchlässe geführt. Der Zaun verhindert Unfälle, schützt die Verkehrsteilnehmer, mindert Sachschäden und frei lebende Wild werden geschützt.
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