Frust beim neuen Wahlrecht
Neuregelung im NÖ Wahlgesetz bringt gehörig Frust bei der Opposition, die jetzt um ihre Stimmen fürchtet.
BEZIRK. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den "wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt" seines Lebens in Niederösterreich haben, um seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere am Beispiel der Bezirkshauptstadt Bruck an der Leitha mal angesehen.
Schildbürgerstreich
Für Helga Krismer, Klubobfrau der Grünen NÖ, ist das Vorgehen von ÖVP, FPÖ und Team Stronach, die diese Regelung abgesegnet haben "ein Schildbürgerstreich". Krismer sieht die Macht bei den ÖVP-Bürgermeistern, von 573 NÖ Gemeinden haben 434 einen schwarzen Bürgermeister.
"Was soll das?"
Auch Roman Kral, Brucks Sprecher der Grünen, kann diese Regelung nicht nachvollziehen: "Man mag ja gar nicht glauben, was hier schon wieder passiert. Seit 1. Juli, mit Beginn der Sommerferien, verschicken die Gemeinden uneingeschriebene Briefe an ZweitwohnsitzerInnen mit einem Formblatt zum Ausfüllen. Die BürgermeisterInnen, nicht etwa eine von allen Parteien beschickte Wahlbehörde, entscheiden, ob ein Wahlrecht besteht oder nicht. Wer gewissenhaft ausfüllt und zurückschickt riskiert, aus der Wählerevidenz zur Landtagswahl 2018 gestrichen zu werden. Wer nichts macht, bleibt drinnen. Also, was soll das? Die Sache ist reichlich dürftig durchdacht."
"Soko Zweitwohnsitz"
In der Bezirkshauptstadt Bruck sind von der Neuregelung 1.287 Personen betroffen, Bürgermeister Richard Hemmer ließ die Erhebungsblätter samt Begleitschreiben um den 20. Juli verschicken, der Rücklauf ist groß, wie er erklärt. "Die Briefe wurden gemeinsam mit einem Informationsschreiben an den betreffenden Zweitwohnsitz versandt. Bis Ende September müssen die Erhebungen dann abgeschlossen sein", so Hemmer. "Jene, die das Wählerevidenzblatt nicht retournieren werden wir nochmal kontaktieren. Eine `Soko Zweitwohnsitzer' wird es aber nicht geben", versichert der Bürgermeister.
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