Gesundheit: Hauptverband lässt Ausgabenbremse der Regierung verfassungsrechtlich prüfen

Hauptverband-Manager Probst (li.) und Biach: Sorge, dass Gesundheitsreform nicht fortgesetzt wird. | Foto: Hauptverband/Pecival
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Projekte von 300 bis 500 Millionen Euro

Generaldirektor Josef Probst schätzt das Volumen der zurückgestellten Bauprojekte auf 300 bis 500 Millionen Euro. Ein Beispiel sei die geplante Kooperation des Unfallkrankenhauses mit dem Landeskrankenhaus in Klagenfurt. Dieses AUVA-Projekt hätte sieben Millionen Euro Einsparung pro Jahr gebracht und sei vom Kärntner Landtag bereits einstimmig beschlossen.

Der Artikel zum Nachhören:

Das Sozialministerium habe das Projekt nun aber auf Eis gelegt, so Biach. Biach appelliert an das Sozialministerium, den Einspruch zurückzuziehen. Dieser stehe auch im Widerspruch zum Ziel, Synergien zu heben. Einspruch habe das Sozialministerium auch gegen die neue Außenstelle in Eferding eingelegt, obwohl für die alte der Mietvertrag ausgelaufen sei.
Verfassungsrechtliche Bedenken

"Da ist offenbar ein Gesetz schnell passiert."

Biach lässt die Ausgabenbremse jetzt verfassungsrechtlich prüfen. "Da ist offenbar ein Gesetz schnell passiert." Grund der Prüfung: Biach hält einen Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltung der Kassen für möglich und holt deshalb ein Rechtsgutachten ein.

Biach sorgt sich aber auch um die Verträge. So seien einerseits die Verträge für die neuen Primärversorgungseinheiten betroffen, andererseits aber auch Kassenverträge mit der Ärztekammer. So läuft etwa der Vertrag in Tirol mit Jahresende aus, und der Hauptverband-Chef befürchtet, dass dann ein vertragsloser Zustand eintreten könnte.

Die Ausgabenbremse sieht unter anderem vor, dass Bauvorhaben gestoppt werden und Ärzte oder Bedienstete der oberen Führungsebene der Versicherungsträger und des Hauptverbandes nur bis Ende 2019 bestellt werden dürfen bzw. deren befristete Verträge nur bis Ende 2019 verlängert werden dürfen.

„Dirigent der Gesundheitsreform fehlt“

„Große Sorge“ hat der Hauptverband-Chef auch, dass die seiner Auffassung nach erfolgreich angelaufene Gesundheitsreform nicht fortgesetzt werden könnte. Grund dafür sei, dass sich mit Sektionschef Clemens Martin Auer der Koordinator aus der Zielsteuerungskommission verabschiedet habe. „Damit fehlt der Dirigent der Gesundheitsreform.“

Als Beweis für das Funktionieren der Gesundheitsreform führten die Hauptverband-Chefs an, dass die Spitalsaufenthalte sinken. So seien die Spitalsaufenthalte von 2013 bis 2017 von 23 Tage pro hundert Einwohner auf 21 Tage gesunken.

Geeinigt hat sich der Hauptverband nach der Ärztekammer nun auch mit der Apothekerkammer auf einen Vertrag für die E-Medikation. Damit können nun auch rezeptfreie Medikamente erfasst werden, um Wechselwirkungen zu vermeiden.

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