Konsumenteninformation: Rauchfangkehrerfibel hilft bei Fragen um Rechnung und Kehrtermine
Der Konsumentenschutz hat im Burgenland in den letzten Jahren eine essentielle Bedeutung erlangt: Vor allem in den Bereichen Internetabzocke, Werbefahrten und Rauchfangkehrerangelegenheiten ist die Zahl der Anfragen und Beschwerden sehr hoch.
STEGERSBACH (KB). Allgemeine Beratungen wurden im Vorjahr bereits 1.329 vorgenommen (2008: erst 446), dazu noch 710 Mietrechtsberatungen.
Unklarheiten beseitigen
„11,30 % der allgemeinen Beratungen betrafen allein Fragen und Unklarheiten rund um Dienstleistungen und Rechnungslegung der Rauchfangkehrer.
Die neue Fibel sollte die letzten Unstimmigkeiten beseitigen helfen,“ sagt Konsumentenschutz-LR Verena Dunst. „Sie gibt genaue Antwort auf die am meisten gestellten Fragen und das bgld. Kehrgesetz sowie die Höchsttarifverordnung. Auch über die gesetzlichen Überprüfungsvorschriften von Heizungsanlagen können die Konsumenten darin nachlesen.“
Konsumentenschutz für den Bezirk Güssing
Für die Bezirke Oberwart und Güssing sind nun in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften Möglichkeiten geschaffen, je nach Bedarf Konsumentenschutzberatungen vor Ort durchzuführen.
Stolz ist LR Dunst auf die Tatsache, dass allein im Jänner und Feber 2010 aufgrund von Beratungen und Interventionen der Konsumentenschutzabteilung in der Landesregierung für die Ratsuchenden rund 10.000 Euro eingespart werden konnten.
Die Top-3 Beratungsthemen bisher
Die bei weitem am häufigsten notwendigen Beratungsfälle betreffen
• Internetabzocke (17,5 %),
• Werbefahrten und Gewinnversprechen (13 %) und
• Rauchfangkehrerangelegenheiten (11,3 %).
Rauchfangkehrer
Problemfälle, Fragen
Die Rauchfangkehrer-Fibel ist übersichtlich und klar strukturiert und gibt Antwort auf die meisten immer wieder gestellten Fragen. Dazu gehören:
• Kehrgebühr darf nur dann verrechnet werden, wenn der Rauchfangkehrer tatsächlich vor Ort war und auch gekehrt hat.
• Rauchfänge, die länger als ein Jahr nicht benutzt wurden, unterliegen nicht der Reinigungspflicht und können durch den Hauseigentümer abgemeldet werden.
• Wer mit der Leistung seines Rauchfangkehrers nicht zufrieden ist, kann den Rauchfangkehrer auch wechseln. Die Fibel enthält Musterformulare bzw. Rechnungsbeispiele.
Bisherige Beratungsstatistik:
Jänner 2010:
• Konsumentenschutz: 198
• Mietrecht: 51
Feber 2010:
Konsumentenschutz: 135
Mietrecht: 76
Konsumentenschutzabteilung -
Tel.: 02682/600-2346 oder Mail:
post.konsumentenschutz@bgld.gv.at.
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