Wieder Kritik für Umfahrung Schützen – Anwalt der Landesbaudirektion weist Vorwürfe zurück
Umweltdachverband kritisiert die angeblich fehlende wasserrechtliche Bewilligung und meint, der Straße droht 2018 die Sperre – die Rechtsvertretung der Landesbaudirektion spricht von unberechtigten Vorwürfen
SCHÜTZEN/EISENSTADT (ft). Eigentlich schien die Causa Umfahrung Schützen mit dem Prozessende Anfang April (die Bezirksblätter berichteten) endgültig beendet. Doch: "Droht die Sperrung?", fragt sich der Umweltdachverband (UWD) nun in einer Aussendung. Knackpunkt sei, dass nach wie vor keine wasserrechtliche Bewilligung vorliege.
"Grundstücke beeinträchtigt"
Ein Gutachten belege, dass "massive fachliche Bedenken" gegen die wasserrechtliche Bewilligungsfähigkeit der Umfahrung sprechen. Demnach würden an der Umfahrung gelegene Grundstücke bei Hochwasser oder einem Anstieg des Grundwasserspiegels massiv beeinträchtigt. "Wird die wasserrechtliche Lage bis 2018 nicht geklärt, würde dies bedeuten, dass die Umfahrung Schützen gesperrt werden muss", behauptet Gerald Pfiffinger, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes.
"Bau ohne UVP durchgeführt"
Dazu stößt sich der UWD nach wie vor an der sogenannten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Diese sei vor dem Bau nämlich nicht durchgeführt worden. "Jetzt bekommen Landeshauptmann Niessl und Landesrat Bieler die Rechnung für dieses Versäumnis präsentiert. Die Umfahrung müsste gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den kommenden Monaten gesperrt, der Verkehr wieder über die bestehende Ortsdurchfahrt geleitet werden", meint Pfiffinger. Auch die Vereinbarungen mit den Grundeigentümern seien ernsthaft gefährdet.
"Unrichtige Informationen"
Auf Anfrage der Bezirksblätter weist Dr. Berthold Lindner, Anwalt und rechtlicher Vertreter der Landesbaudirektion, die "unberechtigten Vorwürfe" des UWD zurück. Die Informationen, die der UWD rund um die Umfahrung verbreite, seien "unrichtig". Tatsache sei, dass für die Straße seit Jahren eine auf Gutachten gestützte wasserrechtliche Bewilligung vorliege, die den Betrieb ermögliche. "Zwar wurden gegen die Bewilligung Rechtsmittel erhoben, diesen kommt allerdings keine aufschiebende Wirkung zu. Diese wurde aufgrund der massiven öffentlichen Interessen vom unabhängigen Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Die wasserrechtliche Bewilligung ist damit – anders als vom UWD behauptet – nicht bis 2018, sondern mit 31.12.2040 befristet", sagt Lindner.
"Keine Beeinträchtigungen"
Auch die Beeinträchtigung der angrenzenden Grundstücke würden nicht auftreten. Das angesprochene Gutachten sei vom Verwaltungsgericht eingeholt und dort bereits im Juni im Beisein des UWD erörtert worden. "Dieses Gutachten trifft zur Bewilligungsfähigkeit des Projekts keine Aussagen. Vielmehr werden darin ergänzende Untersuchungen verlangt, um mit noch höherer Sicherheit als im Behördenverfahren Beeinträchtigungen ausschließen zu können." Zudem sei die Umfahrung hochwassersicher geplant worden, "was bereits von sachverständiger Seite bestätigt wurde".
"Keine UVP zulässig"
Zum Vorwurf der fehlenden UVP meint der Rechtsanwalt, dass ein solches Verfahren gar nicht zulässig gewesen wäre. "Im Vorfeld des Projekts wurde in einem Verfahren festgestellt, dass keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung wurde zwischenzeitig vom VwGH im wasserrechtlichen Verfahren bestätigt. Auch dies ist dem UWD bekannt. Es ist zudem ein Irrglaube, dass es in einem UVP-Verfahren zu einem anderen Verfahrensergebnis gekommen wäre. Tatsächlich erfüllt die Umfahrung Schützen höchste Standards zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt."
"Ein Erfolgsprojekt"
Letztlich zeige sich seit der Eröffnung der Straße, dass die Bevölkerung von Schützen "vom massiven Durchzugsverkehr auf der B50 entlastet wurde". Lindner: "Im Ergebnis ist die Umfahrung ein Erfolgsprojekt für die Bewohner von Schützen." Auch wenn der UWD ("Die Umfahrung wird langsam aber sicher zum Millionengrab.") anderer Meinung ist.
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