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Das Landtagsjahr aus Sicht des 2. Landtagspräsidenten

„Der Hohe Landtag verhandelt und beschließt Gesetze. Wir wollen mehr Transparenz und Klarheit in den Gesetzgebungsprozess bringen. Jede Burgenländerin, jeder Burgenländer soll die Abläufe im Landtag verstehen und nachvollziehen können“, erklärt der 2. Landtagspräsident Rudolf Strommer.

Erstmals wurde der Landtag vor 95 Jahren, also 1922 gewählt. Die erste Konstituierung fand am 15. Juli 1922 in der Kaserne in Eisenstadt statt.

Alle fünf Jahre wählen die Burgenländerinnen und Burgenländer 36 Abgeordnete in den Landtag. Das ist das Fundament unserer Demokratie. Zu den Aufgaben des Hohen Landtages zählen:
• Beschluss von Gesetzen
• Beschluss des Budgets
• Kontrolle der Regierung

Den drei Landtagspräsidenten obliegt unter anderem die Leitung der Landtagssitzungen. Die Zusammenarbeit der Präsidenten des Landtages ist korrekt. „Die Sitzungsführung erfolgt unabhängig und unparteiisch, dem werden alle drei Präsidenten gerecht“, so der 2. Landtagspräsident.

Meinen Grundsätzen, die ich zu Beginn der Periode formuliert habe, bin auch heuer treu geblieben:
• die Rechte der Mandatare sichern

• die Rechte des Landtages sichern
• die Rechtsstaatlichkeit garantieren
• die Würde des Hohen Hauses zu wahren

Rot-Blau begeht schwere Fehler
„Im ersten Jahr hat Rot-Blau mit dem Sammelgesetz ein schweres Foul begangen“, berichtet Strommer. „Mit diesem Sammelgesetz wurden 19 Gesetze geändert und statt des Landtagsproporzes wurde der Regierungsproporz in allen Beiräten eingeführt. Durch den rot-blauen Regierungsproporz wurden alle ÖVP-Beiratsmitglieder aus allen Beiräten entfernt. Die Folgen sind rot-blaue Postenschacherei und Intransparenz auf allen Ebenen.“

Im abgelaufenen Jahr sieht der 2. Landtagspräsident im Jagdgesetz einen schweren Fehler. „Dieses Jagdgesetz hetzt alle beteiligten Gruppen gegeneinander auf und steht für mehr Bürokratie und Ungleichbehandlung“, mahnt Strommer.

Auch das nicht Nachbesetzen des einzigen Mitarbeiters im Büro des 2. Landtagspräsidenten ist schwierig zu meisten und de facto eine klare Schwächung des Landtages.

Die vergangene Landtagstagung in Zahlen
„Die 21. Gesetzgebungsperiode schreitet zügig voran, 40% davon sind bereits vorbei“, erklärt Strommer und nennt einige Zahlen zur bisherigen Landtagstagung 2016/2017.

In der ordentlichen Tagung des Burgenländischen Landtages wurden insgesamt 13 Sitzungen durchgeführt, wobei eine Sitzung eine Sondersitzung war. In zwölf Fragestunden wurden seitens der rot-blauen Landesregierung 78 mündliche Anfragen erledigt. In den 13 durchgeführten Sitzungen wurden 162 Tagesordnungspunkte behandelt. Außerdem wurden sieben Dringlichkeitsanträge (einer einstimmig und sechs mehrheitlich angenommen) beschlossen. Es hat drei Debatten zu einer dringlichen Anfrage und eine Debatte bezüglich einer Anfragebeantwortung gegeben.

Insgesamt wurden 36 Gesetzesbeschlüsse gefasst, davon waren 25 einstimmig und elf mehrheitlich. Es wurden ebenfalls 36 Beschlüsse gefasst, davon waren 30 einstimmig und sechs mehrheitlich. Zu den Beschlüssen zählen unter anderem 15a-Vereinbarungen, Rechnungshofberichte, Berichte der Volksanwaltschaft oder der Patientenanwaltschaft. Der burgenländische Landtag hat insgesamt 76 Entschließungen behandelt. Davon wurden elf einstimmig und 61 mehrheitlich angenommen. Vier Entschließungen wurden mehrheitlich angelehnt. Es wurden in dieser Tagung auch zwei Aktuelle Stunden zu den Themen „Arbeitsmarkt, regionale Wirtschaft“ und „Mehr Zukunftschancen für junge Menschen im Burgenland“ abgehalten.

Für mehr Transparenz:
Die Arbeit des Burgenländischen Landtages soll transparent und bürgernah werden. Derzeit wird die Schulung und Ausbildung von so genannten „Landtags-Guides“ vorbereitet. Diese sollen im Wesentlichen Landtagsführungen für Schulklassen, Seniorengruppen und anderen interessierten Personen durchführen.
Es geht darum, dass der Zugang zu Informationen einfacher, die Fakten verständlicher und die Entscheidungswege klarer dargestellt werden. Mit meinen fünf Maßnahmen soll das Interesse der Burgenländer an der Volksvertretung gesteigert werden“, erklärt Strommer.

• Nachvollziehbarer Weg eines Gesetzes
Der Weg eines Gesetzes soll einfach und nachvollziehbar für alle Burgenländerinnen und Burgenländer sein. Durch einen Balken auf der Homepage des Landtages soll der Fortschritt eines Gesetzes verständlich dargestellt werden. „So kann der Gesetzgebungsprozess auf einfache Weise näher gebracht werden“, so Strommer.

• Livestream mit Videoarchiv
Nachdem der Livestream eingeführt wurde, ist es nun auch möglich, die Videos dauerhaft zur Verfügung zu stellen. „Durch diese wichtige Maßnahme können sich die Burgenländer die Landtagssitzungen jederzeit anschauen. Nun müssen wir aber noch einen Schritt weiter gehen. Leider funktioniert vorerst dieses Service am Smartphone aufgrund von technischen Problemen nicht. Dieser Umstand muss rasch behoben werden, es wird bereits daran gearbeitet. Denn Smartphones spielen im täglichen Leben eine immer größere Rolle“, so Strommer.

• Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren veröffentlichen
Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens eines Gesetzes haben verschiedene Organisationen und öffentliche Einrichtungen die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Leider werden diese Stellungsnahmen dem Hohen Landtag vorenthalten und stehen nur der Landesregierung zur Verfügung. „Wir können deshalb nie sagen, ob die Meinung von Experten in Gesetzen eingearbeitet wurde oder nicht“, kritisiert Strommer. „Es ist deshalb notwendig, dass allen Landtagsfraktionen sämtliche Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren zur Verfügung gestellt werden.“In Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Tirol, Steiermark und sogar in Wien werden diese Stellungnahmen online veröffentlicht.

• Abstimmungsverhalten online veröffentlichen
„Auch das Abstimmungsverhalten einer Fraktion oder jedes einzelnen Mandatars, sofern dies gewünscht wird, soll veröffentlicht werden“, schlägt Strommer vor. „Für die Bürger ist dann klar ersichtlich, wie welcher Abgeordnete abgestimmt hat. Das macht Entscheidungsprozesse nachvollziehbar und transparent.“

• Inhalte einfach und verständlich zusammenfassen
Gesetzestexte und die juristischen Erklärungen dazu sind für viele Menschen schwer verständlich. „Deshalb fordern wir, eine einfache und verständliche Zusammenfassung von beschlossen Vorlagen im Landtag. Die Menschen sollen auch verstehen, was im Landtag beschlossen wurde. Hier sehe ich großen Aufholbedarf und bin mir sicher, dass man mit dieser Maßnahme das Interesse des Landtages weiter steigern könnte“, so Strommer abschließend.

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