KOMMENTAR: Sozialpartner nicht links liegen lassen
Es gab viele Gründe, das Arbeitszeitgesetz zu reformieren. Die Wirtschaft klagt bereits seit Jahren über die starren Regelungen. Die neuen Richtlinien sind zum Teil die notwendigen Anpassungen an die bereits gelebte Arbeitsrealität.
Was jedoch irritiert, ist das Zustandekommen des neuen Gesetzes. Die Sozialpartner, die in den vergangenen Jahrzehnten stets für den Ausgleich gegenseitiger Interessen gesorgt haben, wurden diesmal links liegen gelassen. Deshalb verwundert es auch nicht weiter, dass sich einige Änderungen im Arbeitszeitgesetz finden, die in dieser Form niemals von Arbeiterkammer und Gewerkschaft akzeptiert worden wären. Konkret etwa die Ausschaltung der Betriebsräte, wenn Firmen eine Ausweitung der Arbeitszeit planen oder etwa auch die Festschreibung der „Freiwilligkeit“ bei der elften und zwölften Arbeitsstunde.
Man kann nur hoffen, dass sich die Bundesregierung in Zukunft wieder der Sozialpartnerschaft besinnt. Sie hat bislang – trotz mancher Defizite – zum sozialen Frieden in Österreich beigetragen. Und diesen zu gefährden, kann wohl nicht das Ziel von Kurz, Strache & Co. sein.
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