Arbeiten bei Hitze: die wichtigsten Regelungen
Arbeitgeber müssen erträgliche Arbeitsbedingungen schaffen
EISENSTADT. Laut Wetterprognosen müssen wir auch in den kommenden Tagen mit Temperaturen über 30 Grad rechnen. Was bedeutet eine solche Hitzewelle für die Arbeitnehmer.
Keine Hitzeferien
Gleich vorweg: Auch bei 35 Grad im Schatten gibt es keine Hitzeferien. Es findet sich keine gesetzliche Grundlage dafür, den Arbeitsplatz zu verlassen, wenn die Temperatur zu hoch ist.
„Der Arbeitgeber ist jedoch verpflichtet, den Arbeitnehmern erträgliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. Dies sieht das Arbeitnehmerschutzgesetz vor“, sagt Burgenlands ÖGB-Landesvorsitzender Erich Mauersics.
Raumtemperatur nicht über 25 Grad
So haben Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Raumtemperatur 25 Grad nicht überschreitet, keine direkte Sonneneinstrahlung am Arbeitsplatz vorherrscht und dem Arbeitnehmer genügend Trinkwasser zur Verfügung steht.
Kühler Alternativarbeitsplatz
Seit 1.1.2013 gilt für Bauarbeiter – und auch für Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflastere und Gerüster – Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetternetschädigungsgesetzes. Ab 35 Grad muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien eingestellt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber.
Weitere Infos über Arbeiten bei Hitze findet man auf der Homepage der Arbeiterkammer Burgenland.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.