Die Rettungsgasse

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Am 01.01.2012 wurde die Rettungsgasse in Österreich verpflichtend eingeführt. Mehr als 5

Jahre nach der Einführung gibt es noch immer Probleme, ein Grund, sich mal näher mit der Thematik zu beschäftigen.

Warum wurde die Rettungsgasse eingeführt?

Bis 2012 erfolgte die Anfahrt der Einsatzfahrzeuge über den Pannenstreifen. Der Pannenstreifen hat aber nicht durchgehend die erforderliche Breite, um z.B. Feuerwehrfahrzeugen eine problemlose Anfahrt zu gewährleisten.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

Die Rettungsgasse ist in der 24. Novelle der STVO beschrieben:
"Fahrzeuglenkerinnen/Fahrzeuglenker auf österreichischen Autobahnen und Autostraßen sind verpflichtet, vorausschauend eine Gasse (Rettungsgasse) zwischen einzelnen Fahrstreifen freizuhalten, wenn sich ein Stau aufzubauen beginnt. Diese Pflicht gilt auf den genannten Straßen dann, wenn bei baulich getrennten Richtungsfahrbahnen mindestens zwei Fahrstreifen vorhanden sind. Das Freihalten einer Rettungsgasse soll Einsatzfahrzeugen eine ungehinderte Zufahrt zum Einsatzort ermöglichen."

Hier geht's zum vollständigen Text der 24. STVO Novelle:

Darf ich den Pannenstreifen bei der Bildung der Rettungsgasse befahren?

Grundsätzlich ist ein Befahren des Pannenstreifens nicht erlaubt. In den meisten Fällen ist aber ein Ausweichen auf den Pannenstreifen zur Bildung der Rettungsgasse unumgänglich. Das ergibt sich schon aus der Breite der Fahrzeuge und der Breite der Fahrstreifen. Die Breite der Fahrstreifen auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen liegt generell zwischen 3,50 und 3,75m (in Ausnahmefällen auch darunter). LKW haben eine Breite (inkl. Aussenspiegel) von ca. 3,00m, PKW und Kleintransporter zwischen 2 und 2,50m.
Die Rettungsgasse muss mindestens 3,50m breit sein, damit ein Feuerwehrfahrzeug (Gesamtbreite 3,00m) die Rettungsgasse problemlos und zügig befahren kann. In der Regel sind die rechten Fahrpsuren mit LKW belegt.
Jeder, der 1 und 1 zusammenzählen kann, wird bemerken, dass die rechts fahrenden Fahrzeuge auf den Pannenstreifen ausweichen müssen, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden.

Wo liegen die Probleme bei der Bildung der Rettungsgasse?

Auf zweispurigen Autobahnabschnitten funktioniert die Bildung der Rettunggasse laut Auskunft von Feuerwehr und Rettung gut. Probleme gibt es immer auf mehrspurigen Strassenabschnitten. Hier passiert es oft, dass Fahrzeuge in die Rettungsgasse einfahren und dadurch eine zusätzlich Fahrspur entsteht. Dadurch ist es für Einsatzfahrzeuge oft unmöglich, voranzukommen, da der Pannenstreifen in dieser Situation meist auch zu schmal ist bzw. durch ausweichende Fahrzeuge blockiert wird.
Grundsätzlich muss die Rettungsgasse für die gesamte Dauer des Einsatzes für Einsatzfahrzeuge offen sein. Neben Rettung, Polizei und Feuerwehr müssen in der Regel auch Abschleppfahrzeuge und Fahrzeuge des Strassendienstes die Rettungsgasse passieren. Trotzdem passiert es immer wieder, dass nach Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge die Rettungsgasse wieder geschlossen wird.
Bei Unfällen kommt es auch regelmässig zu Problemen mit Personen, die aus Sensationsgier ihre Fahrzeuge verlassen und sich in der Rettungsgasse aufhalten.
Ein grosses Problem für die Einsatzfahrzeuge ist auch das „Einfädeln“ in die Rettungsgasse: befindet sich das Stauende bei einer Autobahnauffahrt, so müssen die Einsatzfahrzeuge zuerst von der Beschleunigungsspur in die Rettungsgasse wechseln, um dort zum Einsatzort vorfahren zu können. Dieser Wechsel ist nicht immer problemlos möglich.

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