Feuerverbot: BH Feldkirchen hebt die Verordnung auf
Erhöhte Brandgefahr ist im Freien nicht mehr gegeben. Die BH Feldkirchen hebt das Feuerverbot auf.
BEZIRK FELDKIRCHEN. Die besondere Brandgefahr im Wald und dessen Gefährdungsbereich ist im Bereich des Bezirkes Feldkirchen nicht mehr gegeben.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 20. Juni 2017, Zl. FE19-ALL-207/2011 (022/2017), betreffend Vorbeugungsmaßnahmen wegen besonderer Brandgefahr wird daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
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