Sozialmärkte bekämpfen Armut

Angela Bauer beim Einkauf im Sozialmarkt in Hagenberg. | Foto: Rotes Kreuz
  • Angela Bauer beim Einkauf im Sozialmarkt in Hagenberg.
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BEZIRK FREISTADT, HAGENBERG. Immer mehr Personen sind armutsgefährdet und können sich oft selbstverständliche Dinge nicht mehr leisten. Um hier Abhilfe zu schaffen, betreibt das Rote Kreuz im Bezirk Freistadt zwei Sozialmärkte – in Hagenberg und Unterweißenbach. Außerdem kooperiert es mit dem Verein Arcade, der einen Sozialmarkt in der Zemannstraße in Freistadt betreibt.

Angela Bauer (61) hat zwei erwachsene Kinder und ist geschieden. Vor 15 Jahren änderte sich ihr Leben von einem Tag auf den anderen. Sie hatte einen Schlaganfall, ist seither körperlich halbseitig eingeschränkt und kann ihren Beruf als Verkäuferin nicht mehr ausüben. Jetzt muss sie von der Berufsunfähigkeitspension mit Ausgleichszulage leben. Ihr Einkommen liegt unterhalb der Armutsgrenze.

Obwohl es in finanziellen Dingen vielen Menschen besser geht, beschwert sich die Hagenbergerin deswegen nie. „Geld alleine macht nicht glücklich, es verdirbt bei dem einen oder anderen höchstens den Charakter“, meint Bauer. Trotzdem: Mit einem geringen Einkommen sein Auslangen zu finden ist schwer. Deshalb besorgte sie sich eine Einkaufsberechtigung für den Sozialmarkt.

Seither kommt sie regelmäßig jeden Dienstag in den Sozialmarkt Hagenberg und ist vom Sortiment, der Freundlichkeit und dem Zuvorkommen der Mitarbeiterinnen begeistert. „Ich kann nur allen Personen, denen auch eine Einkaufsberechtigung zusteht, raten, das Angebot auch zu nutzen. Bei einem Einkauf im Sozialmarkt kann man viel Geld sparen und kommt so leichter um die Runden."

Einkaufsberechtigt sind sozial bedürftige Menschen, deren monatliches Nettoeinkommen eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Informationen zur Einkaufsberechtigung und Antragsformulare für die Berechtigungskarten zum Einkauf in Sozialmärkten gibt es bei den Sozialberatungsstellen des Bezirkes in Freistadt, Pregarten und Unterweißenbach. Mitzubringen sind Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, Lichtbildausweis und Meldezettel.

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