Abriss der ehemaligen Synagoge Gänserndorf noch ungewiss
GÄNSERNDORF. Noch immer liegt keine endgütlige Entscheidung des Bundesdenkmalamtes zur ehemaligen Synagoge vor. Dieses schob dem geplanten Abriss des Gebäudes - ein gültiger Bescheid lag bereits vor -, das als Jugenzentrum und davor als Kindergarten und Musikschule genutzt wurde, einen Riegel vor. Der Gemeinde liegt nun eine sogenannte Vorbegutachtung vor. "Das Bundesdenkmalamt ist geneigt, das Gebäude unter Schutz zu stellen", teilt Bürgermeister René Lobner mit. Über den Anwalt der Gemeinde wurde nun eine Stellungnahme übermittelt, die auch das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen beinhaltet, welcher auf statische Mängel hinweist und empfiehlt, das Haus wegen Gefahr im Verzug zu sperren. Der Empfehlung war die Gemeinde im Sommer nachgekommen, es gilt Betretungsverbot.
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