Eckartsau: Bauer Ohnutek will würdiges Ende für Wickie
Ein Obersiebenbrunner Landwirt will seinen Stieren den Tiertransport zum Schlachhof ersparen und setzt sich für "Weide-Schlachtung" ein.
ECKARTSAU/OBERSIEBENBRUNN. Wickie, Angelo, Brunhilde, Vroni und ihre elf Artgenossen gehören zusammen. Die Herde schottischer Hochlandrinder grast auf einem Wiesen- und Waldstück im Nationalpark Donau-Auen in Eckartsau, sommers und winters, das ganze Jahr über.
Doch für den vierjährigen Wickie ist es nun Zeit zu gehen. "Ab dem Alter von zweieinhalb Jahren sollten die Stiere geschlachtet werden", teilt deren Besitzer, der Obesiebenbrunner Landwirt Manfred Ohnutek, mit. Warum Wickie noch lebt? In Österreich ist die Weide-Schlachtung, also das Töten der Tiere auf offener Wiese, verboten. Der Stier müsste daher in einen Transporter verladen und zum Schlachthof gebracht werden und das hat der Landwirt bisher nicht übers Herz gebracht: "Ich weiß genau, wie er schreien würde, wenn ich ihn in den Lkw treiben müsste."
Die Herdentiere halten zusammen
Wickie und seine Artgenossen kennen nichts anderes als ihre Weide und ihre Herde. "Wenn eines der Tiere schreit, kommen alle gelaufen", erzählt Ohnutek.
Wenn Schlachttiere großem Stress ausgesetzt werden, schütten sie Hormone aus, das wiederum vermindert die Qualität des Fleisches. Wigbert Roßmanith von der Veterinärabteilung des Landes NÖ infomiert zu Ohnuteks Antrag auf Weide-Schlachtung: "Die derzeitige Rechtslage lässt eine Weide-Schlachtung nicht zu. Es sind keine Ausnahmebestimmungen vorgesehen."
Die offzielle Begründung lautet: Die Schlachtung setzt die Fixierung des Tieres voraus. Ist diese nicht möglich, kommt es zu Fehlschüssen und die Tiere werden nicht ordnungsgemäß betäubt. Obendrein argumentiert Roßmanith: "Wird einer Verwilderung der Haustiere durch regelmäßigen Umgang mit Betreuungspersonen vorgebeugt, ist eine Weideschlachtung aus Tierschutzgründen nicht notwendig."
Pilotbetriebe
Damit widerspricht der Landesbeamte nicht nur der persönlichen Erfahrung von Ohnutek, sondern auch den Experten der Tierschutzorganisation Vier Pfoten. Deren Mitarbeiterin Sabine Hartmann verweist auf zwei Pilotprojekte in der Schweiz und in Deutschland. "Vier Pfoten begrüßt die Weideschlachtung unter der Bedingung von strengsten Auflagen." Oben genannten Pilotbetrieben wird unter anderem vorgeschrieben, wie und wo das Tier platziert wird, von welcher Entfernung und wie genau der Betäubungschuss und das eigentliche Töten erfolgen. Zur Kritik der fehlenden Fixierung merkt Hartmann an: "In Schlachthöfen kommt es, weil man unter Zeitdruck ist, immer wieder zu Fehlbetäubungen. Weide-Schlachtung geschieht dagegen ohne Zeitdruck und sie wird niemals als Massenschlachungsinstrument eingesetzt werden."
Beim Land NÖ rät man Manfred Ohnutek, eine Anfrage an die EU-Kommission zu richten.
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