Afrikanische Schweinepest
AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST
ACHTUNG!
DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST (ASP) ZÄHLT ZU DEN GEFÄHRLICHSTEN TIERSEUCHEN UND BREITET SICH SEIT
2014 IN GROSSEN TEILEN OSTEUROPAS IN DER WILDSCHWEINPOPULATION AUS. MITTLERWEILE HAT DIESE SEUCHE
DIE TSCHECHISCHE REPUBLIK ERREICHT UND IST NUR MEHR 80 KM VON DER ÖSTERREICHISCHEN STAATSGRENZE
ENTFERNT. NOCH IST IN ÖSTERREICH KEIN FALL AUFGETRETEN, DAS RISIKO EINER EINSCHLEPPUNG NACH ÖSTERREICH
IST ABER SEHR HOCH.
Für die Seuchenbekämpfung ist es von großer Bedeutung, dass ein allfälliges Auftreten in Österreich möglichst frühzeitig erkannt
wird, und dass alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, die eine Einschleppung in heimische Schweinebetriebe verhindern.
Beschäftigte in der Forstwirtschaft können dabei einen sehr wichtigen Beitrag leisten!
SEUCHENBEKÄMPFUNG
• Bei Wildschweinen verläuft die Krankheit fast immer tödlich.
In den ausgewiesenen Risikogebieten (www.verbrauchergesundheit.
gv.at) sind alle tot aufgefundene und krankheitsverdächtige
Wildschweine immer dem Amtstierarzt
zu melden. Auch bei bereits stark verwesten Kadavern ist
noch eine Untersuchung auf diese Tierseuche möglich. Den
Kadaver dürfen nicht von der Fundstelle entfernt werden.
• Außerhalb der Risikogebiete informieren Sie die lokale
Veterinärbehörde wenn Sie tote Wildschweine in gehäufter
Anzahl finden, oder wenn krankheitsverdächtige Anzeichen
vorliegen (Abmagerung, Blutungen aus Körperöffnungen)
Ebenso melden Sie bitte verhaltensauffällige Tiere (apathisch,
orientierungslos, verringerte Fluchtbereitschaft).
• Bei der Meldung an den Amtstierarzt bitte möglichst genau
den Fund-/Sichtungsort angeben, optimal wäre die Angabe
von Geokoordinaten (entsprechende Apps können auf
Smartphones installiert werden).
• Aufgrund der hohen Widerstandsfähigkeit des Virus
stellen Schweinefleischprodukte ein großes Risiko für die Einschleppung
der ASP dar.
• Durch Verfütterung illegal importierter, aus Schweinefleisch
hergestellter Lebensmittel aus Ausbruchsgebieten
können sich gesunde Schweine anstecken. Entsorgen Sie
Speisereste immer „wildschweinsicher“ in verschlossenen
Behältnissen, besondere Vorsicht ist bei importierten Lebensmitteln
geboten (z. B. Rohwürste aus Hausschlachtung)!
• Wenn Sie selbst Schweinehalter sind: Reinigen Sie Kleidung,
Schuhe und Ausrüstung die im Wald getragen
wurde gründlich – das ASP Virus ist sehr widerstandsfähig
und kann z. B. über schmutzige Stiefel übertragen werden.
Verwenden Sie jedenfalls eigene Stallkleidung und Stiefel!
• Nach Kontakt mit (toten) Wildschweinen: gründliche Reinigung
der Ausrüstung mit Spülmittel und heißem Wasser,
anschließend Desinfektionsmittel verwenden. Kleidung mit
herkömmlichem Waschmittel wenn möglich bei 70 °C waschen.
Vermeiden Sie nach Möglichkeit jeden Kontakt mit
Hausschweinen.
• Hunde können nicht an ASP erkranken, die Krankheit
allerdings über Schmutz auf Schweine übertragen. Für den
Menschen besteht kein Gesundheitsrisiko!
INFORMATIONEN
FÜR FORSTARBEITER
1 Wildschwein frisst Lebensmittelabfälle
2 Übertragung durch Kadaver
3 Lebensmittel aus Risikogebieten
DIE AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST KANN DURCH 3 VERSCHIEDENE ABLÄUFE ÜBERTRAGEN WERDEN:
ÜBERTRAGUNGSWEGE
APA Infografik
AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST
ACHTUNG!
INFORMATIONEN AKTUELL ONLINE unter www.ages.at oder www.kvg.gv.at
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DI Werner Löffler
Abteilungsleiter
LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH
Referat 4.0 Forstwirtschaft
Wiener Straße 64 | A-3100 St. Pölten
Tel. +43 5 0259 24001 | Fax +43 5 0259 95 24001
Mobil +43 664 60 259 24001 | werner.loeffler@lk-noe.at
www.noe.lko.at | www.lk-konsument.at
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