Gemeinden wollen Wölfen das Fürchten lehren

Landwirtschaftskammer-Obmann Markus Wandl, Bad Großpertholzs Bürgermeister Klaus Tannhäuser, ÖVP-Bezirksobfrau Martina Diesner-Wais, Bad Großpertholzs Bauern-Chef Ewald Wiesmüller und Langschlags Bürgermeister Andreas Maringer.
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  • Landwirtschaftskammer-Obmann Markus Wandl, Bad Großpertholzs Bürgermeister Klaus Tannhäuser, ÖVP-Bezirksobfrau Martina Diesner-Wais, Bad Großpertholzs Bauern-Chef Ewald Wiesmüller und Langschlags Bürgermeister Andreas Maringer.
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BAD GROSSPERTHOLZ / LANGSCHLAG. Alleine in den letzten beiden Wochen wurden in den Gemeinden Bad Großpertholz im Bezirk Gmünd und Langschlag im Bezirk Zwettl 24 Schafe von sechs Haltern von Wölfen gerissen. Zwar sind die DNA-Proben bis dato noch nicht ausgewertet, aber der Wolfsexperte des Landes spricht von klaren Fällen. Nun wollen die Gemeinden nicht länger zusehen: Bad Großpertholzs Bürgermeister Klaus Tannhäuser sowie Bauern-Chef Ewald Wiesmüller, Gmünds Landwirtschaftskammer-Obmann Markus Wandl, ÖVP-Bezirksobfrau Martina Diesner-Wais und Langschlags Bürgermeister Andreas Maringer haben am Donnerstag einen Resolutionstext samt Unterschriftensammlung aufgesetzt. Mit Unterstützung aus der Bevölkerung hoffen sie, eine Ausnahmeregelung erwirken zu können, die es erlaubt Problemwölfe zu schießen.

Mensch ist einziger Feind des Wolfes

"In der Natur muss es so sein, dass es natürliche Feinde gibt. Und der natürliche Feind des Wolfes ist nur der Mensch", betont Martina Diesner-Wais. Andreas Maringer schließt sich an: "Wölfe sind vife Tiere - die wissen ihnen passiert nichts." Teilweise wurden die Schafe nämlich nur 20 Meter hinter Häusern gerissen. Markus Wandl erachtet bereits die Ökologische Landwirtschaft als bedroht. "Da ist die Freilandhaltung notwendig! Wollen wir Bio-Lebensmittel oder wollen wir den Wolf?", fragt er sich. In Bad Großpertholz werden immerhin 40 Prozent der Landwirtschaft biologisch betrieben. Herdenhunde oder entsprechende Zäune wären eine extrem kostspielige Angelegenheit, da Wölfe problemlos zwei Meter hoch springen können und Herdenhunde selbst einen hohen Fleischbedarf haben. "Tests haben gezeigt, wenn sie nicht drei Kilo Fleisch pro Tag bekommen haben, haben sie selbst die Schafe gerissen", meint Diesner-Wais. "Der Herdenschutz ist nicht richtig machbar", stellt Wandl klar. Die logische Konsequenz davon, die derzeit im betroffenen Gebiet auch beobachtet werden kann? Bauern sperren ihre Weidetiere nun wieder in den Stall.

Eltern sorgen sich um Kinder

Doch nicht nur mit den Sorgen der Landwirte, auch mit Ängsten aus der Bevölkerung sind die Bürgermeister gerade tagtäglich konfrontiert. "Jeden Tag sind Eltern da und fragen was sie mit ihren Kindern tun sollen", erzählen Tannhäuser und Maringer. Schon der Weg zum Schulbus wird als Gefahr eingestuft.
"Es gibt keinen Gewinner wenn der Wolf da ist. Landwirte, Jäger, Tourismus und Bevölkerung, alle verlieren", ist sich die Runde einig.

Der Text zur Unterschriftensammlung

Das Unterschriftenblatt ergeht an alle Gemeinden beider Bezirke und auch in das Mühlviertel. In Bad Großpertholz und Langschlag kann bereits unterschrieben werden. Der Text der damit einhergeht lautet:
"Die Wölfe sind europarechtlich mehrfach streng geschützt. Das darf nicht dazu führen, dass dadurch der Schutz der Menschen in den Siedlungsgebieten unserer Kulturlandschaft und die öffentliche Sicherheit verloren gehen.
Die Vorfälle in NÖ zeigen, dass es soweit ist. Die Wölfe schaffen Räume der Angst. Den Wölfen fehlt die Scheu vor den Gebieten, die zum normalen Aufenthalt der Menschen gehören oder durch ihre Weidetiere für die Bio-Landwirtschaft genutzt werden.
Wenn für Kinder der Weg zum Schulbus in abgelegenen ländlichen Regionen bedroht ist oder sich Kinder durch einen Wolf, der offensichtlich die Scheu vor den Menschen verloren hat, wiederholt bedroht fühlen müssen, sollte über Abschreckungsmaßnahmen durch Warnschüsse bzw. das Recht zur Entnahme nicht mehr lange diskutiert werden müssen. In diesem Zusammenhang gilt es, die grundsätzlich bereits bestehenden europarechtlichen Ausnahmeregelungen zur Entnahme von Problemwölfen entsprechend zu nutzen und damit umzusetzen.
Die Sicherheit der Bevölkerung muss jedenfalls absoluten Vorrang haben. Wir, die Unterzeichner, fordern daher die verantwortlichen Stellen des Bundes, der Länder und der EU auf, umgehend die diesbezüglichen notwendigen Voraussetzungen gmäß Artikel 16 der Fauna Flora Habitat Gesetzgebung umzusetzen.

Zur Sache

Der Punkt b) der Flora Habitat Gesetzgebung besagt: Zur Verhütung ernster Schäden insbesondere an Kulturen und in der Tierhaltung sowie an Wäldern, Fischgründen und Gewässern oder an sonstigen Formen von Eigentum.
c) besagt: Im Interesse der Volksgesundheit und der öffentlichen Sicherheit oder aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art oder positiver Folgen für die Umwelt.

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