Arbeiten am letzten Weihnachtswochenende

Foto: Pixabay

Das bedeutet zugleich, dass die Regelung, nach der jeder zweite Samstag für den Arbeitnehmer ein freier Tag sein muss, für diese Samstage nicht gilt. Dafür lohnt es sich am Ende für die Geldtasche. Denn wenn zwischen Jänner und November pro Monat an mehr als einem Samstag bis nach 13 Uhr gearbeitet wird, werden die vier Adventsamstage ab 13 Uhr mit einem 100-prozentigen Überstundenzuschlag bezahlt. Und dabei spielt die Art der Beschäftigung (Voll-, Teilzeit, geringfügig etc.) keine Rolle.
Wer statt mehr Lohn lieber Zeitausgleich beanspruchen möchte, muss dies im Vorhinein mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Beides, also entsprechendes Feiertagsentgelt und Zeitausgleich, bekommt man am 8. Dezember. Sofern an Mariä Empfängnis gearbeitet wird; denn Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, an diesem Tag ihrer Tätigkeit nachzugehen und müssen dem Chef auch keinen Grund für ihr Fernbleiben nennen.

Was die Fachgruppenobmänner für Handel und Gastronomie dazu zu sagen haben, dass heuer der 24. Dezember – und damit die sonst letztmögliche Einkaufsmöglichkeit – auf einen Sonntag fällt, könnt ihr hier nachlesen.

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