"Keine Panik vor dem Datenschutz"

Mit der neuen Grundverordnung muss sich intensiver damit auseinandergesetzt werden, welche Daten preisgegeben wurden. | Foto: meinbezirk.at
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  • Mit der neuen Grundverordnung muss sich intensiver damit auseinandergesetzt werden, welche Daten preisgegeben wurden.
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Gratwein-Straßengel. Ein Klick auf den Einkaufswagen im Onlineshop oder ein „Gefällt mir“ für die Parteiveranstaltung – schon arbeiten die Hintergrundprogramme daran, scheinbar Persönliches zu einem Geschäft zu machen. Mit 25. Mai tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO), in Österreich ergänzt durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz, in Kraft. Was bleibt und was sich verändert, erklärt Rechtsanwalt Hans Georg Popp im Gespräch.

Verantwortungsvoller Umgang

Ob Arztbesuch, Kaufvertrag oder Urlaubsbuchung: Jeden Tag werden private Daten weitergereicht. Mit der kommenden Datenschutzregelung soll europaweit ein einheitlicher, verantwortungsvoller Umgang bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sichergestellt werden. Behörden, Unternehmen oder Vereine stehen nun in der Pflicht, Daten genau zu dokumentieren, um nachvollziehen zu können, wie diese verwendet werden. Dabei muss unterschieden werden, um welche Daten es sich handelt. Besonders die sogenannten sensiblen Daten gelten mehr denn je als schützenswert und dürfen nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person verwendet werden.

Rechtliche Transparenz

"Das wirklich Positive an der Datenschutzdebatte ist: Es wird darüber geredet. Die Social-Media-Generation gibt häufig viel zu leicht Persönliches preis. Nun erfolgt eine Sensibilisierung", sagt Popp. Der Datentransfer soll nicht unterbunden werden, aber es wird sichergestellt, so der Experte, zu welchem Zweck die Daten verwendet werden. Neu ist vor allem mehr Transparenz. "Jede Person hat etwa das Recht, Auskunft über sie betreffende Daten zu erhalten, diese berichtigen und unter Umständen löschen oder einschränken zu lassen." Nun gilt: Die Frist zur Auskunftserteilung wird auf einen Monat verkürzt.

Unbegründete Hysterie

Um Daten weiterzuverarbeiten, bedarf es der Einwilligung der betroffenen Person. Dies geschieht jedoch leichtfertiger als gedacht, etwa durch das Anlegen einer Kundenkarte oder den Wunsch nach einem Newsletter. Wer also die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert hat, der stimmt auch zu. „Und sobald ich zustimme, können die Daten verarbeitet werden.“
Die DSGVO hat nicht das Ziel, die Verwendung von Daten zum Beispiel für Online-Werbung zu unterbinden, sondern, so der Rechtsanwalt, formuliert Spielregeln. „Wohin uns die neuen Regelungen führen“, so Popp, „wird sich erst zeigen.“ Ohnehin geltende Datenschutzregelungen werden übernommen, bisherige Lücken können aber effektiver geschlossen werden. „Auch die Angst der Unternehmen, überhaupt keine Daten mehr gespeichert haben zu dürfen, ist also unbegründet“, sagt der Rechtsanwalt. „Unternehmen, die Daten nur dafür verwenden, wofür sie sie bekommen haben, müssen sich vor den neuen Regelungen sicher nicht fürchten.“

Mit der neuen Grundverordnung muss sich intensiver damit auseinandergesetzt werden, welche Daten preisgegeben wurden. | Foto: meinbezirk.at
Rechtsanwalt Hans Georg Popp | Foto: Foto Salon Deluxe
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