Grazer Heimgärtner fordern Klarheit über Zuständigkit der Baubehörde

Stein des Anstoßes: Dieses Flugdach im Heimgartenverein Steinfeld in Eggenberg ist Inhalt des Bescheides der Baubehörde. | Foto: Robert Filzmaier
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  • Stein des Anstoßes: Dieses Flugdach im Heimgartenverein Steinfeld in Eggenberg ist Inhalt des Bescheides der Baubehörde.
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"Wir fühlen uns gepflanzt", sagt Walter Wusche. Er ist Präsident des Landesverbandes der Heimgärtner Steiermark, der 3.000 Kleingärtner mit 3.000 Parzellen und eine Gesamtfläche von 750.000 Quadratmetern umfasst.

Zuständigkeit fraglich

"Die Frage ist ganz einfach: Ist die Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz für die Heimgärten zuständig oder nicht?", fragt Wusche. Bereits seit Jahren herrscht Unklarheit darüber, wer bei Verstößen in den Heimgärten sanktionieren darf. Die Stadt Graz hat die gesetzliche Grundlage für die Heimgärten in einer eigenen Heimgartenverordnung geregelt, doch bis dato war laut Wusche die Baupolizei für Sanktionen nie zuständig. "Bisher mussten wir alles auf dem Zivilrechtsweg einklagen, die Behörde wurde nicht tätig", so Wusche.
Bis vor ein paar Wochen. Da flatterte eine Mitteilung der Bau- und Anlagenbehörde, adressiert an Walter Wusche, ins Haus, mit dem Hinweis, dass ein Flugdach im Heimgarten Steinfeld in Eggenberg neun Quadratmeter zu groß und ein Geräteschuppen zu nah am Nachbargrundstück gebaut sei. "Ich kannte mich nicht aus, ich bin nicht einmal Pächter in diesem Garten", erklärt Wusche. Der darauffolgende Abbruchbescheid wurde vom Landesverwaltungsgericht aufgehoben.

Unnötige Auflagen

Kurze Zeit danach kam der gleiche Abbruchbescheid, nunmehr an die richtige Adresse. "Es wurden zusätzliche Auflagen, wie eine Bauplatzbeschreibung, verordnet, die laut Gesetz gar nicht notwendig sind", erklärt Wusche seinen Frust. Die Kleingartenkommission, die es ebenfalls von der Stadt Graz gibt, hat sich nach der Gemeinderatswahl noch nicht konstituiert, Stadtrat Günter Riegler ist in diesem Fall nicht zuständig, da der besagte Heimgarten nicht im Eigentum der Stadt Graz, sondern eines Privaten liegt. "Ich wäre froh, wenn die Baubehörde zuständig wäre, dann könnten auch wir so gegen Mitglieder vorgehen, die sich nicht an die Regeln halten", so Wusche.

Gespräch als Lösungsansatz

Auf WOCHE-Nachfrage heißt es seitens der Bau- und Anlagenbehörde, dass ein Nachbar das zu große Flugdach angezeigt und man sich bei einer Bauverhandlung am Nachbargrundstück selbst ein Bild davon gemacht habe. Die erst kürzlich ernannte Leiterin der Bau- und Anlagenbehörde, Doris Jurschitsch, möchte sich in den Akt einlesen, bevor sie genaue Auskünfte kundtut. "Ich fürchte, dass wir aneinander vorbeireden und lade Herrn Wusche zu einem Gespräch ein", so Jurschitsch. Dieses fand erst nach Redaktionsschluss statt. Die WOCHE berichtet in der nächsten Ausgabe, ob es zu einer Lösung gekommen ist.

Mehr zum Thema "Kleingärten in Graz" lesen Sie hier.

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