Schuldspruch nach Neubauer-Tod im Spital

Der Chirurg, der Bürgermeister Daniel Neubauer (Bild) im März in Güssing operierte, wurde wegen fahrlässinger Tötung zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt. | Foto: Gemeinde Neuberg
  • Der Chirurg, der Bürgermeister Daniel Neubauer (Bild) im März in Güssing operierte, wurde wegen fahrlässinger Tötung zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
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Der Kunstfehler-Prozess nach dem Tod des seinerzeitigen Neuberger Bürgermeisters Daniel Neubauer hat mit einem Schuldspruch geendet. Der Chirurg, der die Blinddarmoperation im Krankenhaus Güssing im März 2016 durchführte, wurde heute, Donnerstag, am Landesgericht Eisenstadt der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Chirurg zu spät reagiert hatte, nachdem bei Neubauer nach dem Eingriff eine innere Blutung aufgetreten war. Die in der Folge eingeleitete Not-Operation sei zu spät durchgeführt worden. Ein Anästhesie-Gutachten, das nach dem ersten Prozesstag im November angefordert worden war, untermauerte diesen Punkt der Anklage.

Diesem heute präsentierten Gutachten zufolge hätte der Arzt den kritischen Zustand des Patienten früher erkennen und schneller darauf reagieren müssen. Außerdem sei der Chirurg auch zu spät verständigt worden. Die Operation wurde erst etwa eine Stunde nach der Verständigung durchgeführt.

Laut dem Gutachten des sachverständigen Anästhesisten Günter Huemer hätten bei einem raschen Eingriff gute Überlebenschancen bestanden.

Bereits als der Patient auf die Intensivstation gebracht worden war, hätten "alle Alarmglocken läuten müssen", bestätigte auch der chirurgische Sachverständige Walter Schauer. Der Facharzt hätte die Situation sofort erkennen müssen.

Neubauer wäre "zu 90 Prozent zu retten gewesen, wäre eine Stunde früher reagiert worden", hatte Wilfried Horvath, Abteilungsleiter der Chirurgie, bereits im November im Zeugenstand erklärt.

Die Wahl der angewandten Operationsmethode, die am ersten Prozesstag im Mittelpunkt stand, spielte bei der Urteilsfindung nur eine untergeordnete Rolle. Hier hielt der chirurgische Sachverständige fest, die Methode könne nicht als falsch gewertet werden, weil es sich um einen Sonderfall gehandelt habe.

Der angeklagte Arzt erklärte sich teilgeständig und nahm das Urteil an, es ist aber noch nicht rechtskräftig. "Der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit konnte entkräftet werden. Mein Mandant hat das Urteil angenommen, weil es aus unserer Sicht relativ milde bemessen ist", erklärte Dieter Gschiel, der Verteidiger des Mediziners, gegenüber dem ORF Burgenland.

In ihrer Urteilsbegründung erklärte die Richterin, der Arzt habe eindeutig fahrlässig gehandelt, hob aber auch hervor, dass er verspätet zum Patienten gerufen worden war.

Vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte bei der anwesenden Familie des Verstorbenen.

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