Todesfall Neubauer: Anklage gegen Güssinger Arzt
Bei Verurteilung drohen Operateur bis zu drei Jahre Haft
Im Fall des verstorbenen Neuberger Bürgermeisters Daniel Neubauer erhebt die Staatsanwaltschaft Eisenstadt Anklage gegen einen Arzt des Krankenhauses Güssing. Das bestätigte Roland Koch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber den Bezirksblättern Burgenland.
Neubauer war Ende März nach einer Blinddarmoperation gestorben, die im Güssinger Spital vorgenommen worden war.
Ärztlicher Kunstfehler
Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft bezieht sich auf das Delikt der grob fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der betroffene Mediziner soll dabei nach der ersten Operation, bei der die Blutung aufgetreten war, eine zweite, falsche Operationsmethode angewendet haben. Außerdem soll dieser Eingriff zu spät durchgeführt worden sein. Die Anklageschrift spricht von "grob sorgfaltswidrigem Verhalten".
Der Zustand Neubauers verschlechterte sich daraufhin rapide. Er wurde ins Landeskrankenhaus Graz gebracht, wo er kurze Zeit später verstarb.
Der Prozess am Landesgericht Eisenstadt beginnt am 22. November. Das Strafausmaß im Falle einer Verurteilung beträgt bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Witwe schließt sich Klage an
Neben dem Staatsanwalt tritt auch die Witwe Neubauers ins Strafverfahren ein. Sie hat sich der Anklage als Privatbeteiligte angeschlossen.
In dem mehrmonatigen Ermittlungsverfahren wurde auch die Rolle von sieben weiteren Ärzten des Krankenhauses Güssing untersucht. Bei ihnen konnte allerdings kein Fehlverhalten festgestellt werden, sagte Koch.
In Ergänzung zum Obduktionsbericht hatte die Staatsanwaltschaft im Frühjahr weitere Gutachten in Auftrag gegeben. Ihr Ziel war es, die chirurgischen Umstände sowie die krankenhausinternen Abläufe im Krankenhaus Güssing zu durchleuchten, die im Zusammenhang mit dem Tod Neubauers stehen könnten.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.