Gesetzesänderung
Gedenken an Verstorbene: Urnen zu Hause aufbewahren
Angehörigen im Burgenland wurde das Verwahren der Urne zu Hause erleichtert. Was genau die Gesetzesänderung besagt: BURGENLAND. Während im Burgenland Urnen bisher unter zahlreichen Auflagen auch außerhalb des Friedhofs bei Privatpersonen aufbewahrt oder beerdigt werden konnten, wurde mit dem Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetz vom 1. Jänner 2019 die private Urnenaufbewahrung neu geregelt und vom Landtag für Angehörige erleichtert. Unter § 24 ist die "Überführung einer Urne"...