Ab 2014 müssen Pool-Besitzer Kanalgebühren bezahlen
Eine Entbürokratisierung und eine Entlastung für die Gemeinden und Vereinfachungen für den Bürger soll eine Novelle zum burgenländischen Kanalgesetz bringen, das laut SPÖ und ÖVP am 2. Jänner 2014 in Kraft treten soll.
Mit der Novelle zum Kanalabgabegesetz werden nun auch private Pools ab einem Fassungsvermögen von zehn Kubikmetern in die Abgaberegelung einbezogen. Nutzflächen in einem Obergeschoß werden nicht mehr in die Kanalgebühren eingerechnet.
Die bisher zwingende Einleitung von Niederschlagswasser in den Kanal wird aufgehoben. Künftig ist das Auffangen von Regenwasser für Bewässerungszwecke oder für Toilettenspülungen ausdrücklich erlaubt.
Eine Gebührensenkung gibt es für Gastronomiebetriebe und Fleischereien, die mit Fettabscheidern zur Entlastung der Kläranlagen beitragen.
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