Familientreffen mit vier Verletzten
Eine Familie stand vor dem Bezirksrichter - Freispruch und Diversion.
BEZIRK (jm). Nach einer Scheidung leben von den vier volljährigen Kindern zwei bei der Mutter, zwei beim Vater. Zum Eklat kommt es in der geteilten Familie durch einen Maisteig. Beide Gruppen beschuldigen einander, den Spottvers, der sich auf die achtzehnjährige Kerstin bezieht, verfasst zu haben. Ihre Schwester Verena (20) schlägt ein klärendes Gespräch vor, die Familie trifft sich am Nachmittag des 1. Mai auf dem Kinderspielplatz.
Handgreiflichkeiten
Die Muttergruppe empfängt die Vatergruppe mit beleidigenden Sagern („Die Depperten kommen!“), die in weiterer Folge zu gegenseitigen Beschimpfungen, Handgreiflichkeiten und leichten Körperverletzungen führen. Verena wird bei der Rauferei von ihrer Schwester derart verletzt, dass sie das Bewusstsein verliert und der Notarzt gerufen werden muss. Körperverletzung
Vier an der Familienrauferei Beteiligte mussten sich kürzlich vor dem Bezirksgericht wegen Körperverletzung verantworten. Bezirksrichter Erhard Neubauer erlebte eine Neuauflage des Treffens, bei dem es gegenseitige Schuldzuweisungen und Verstrickungen in widersprüchliche Aussagen gab. Neben den Angeklagten beschrieben noch weitere vier Zeugen aus dem Familienkreis die unrühmliche Szene auf dem Spielplatz. Ein Teil der Streitszene wurde sogar von einer Zeugin mit dem Handy aufgenommen und im Gerichtssaal abgespielt.
Im Zweifel Freispruch
Das Urteil: Willi M. wurde im Zweifel freigesprochen, den drei volljährigen Kindern, die ohne Vorstrafe waren, bot der Bezirksrichter eine Diversion an: Jede(r) muss in den nächsten sechs Monaten 40 Stunden gemeinnützig arbeiten. Eine Bewährungshelferin wird ihnen die Dienste zuteilen. Diese Lösung wurde von allen angenommen, weil damit das Gericht auf eine Weiterführung des Strafverfahrens verzichtet.
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