Schulschwänzen kostet 110 Euro

Bereits nach vier Tagen Schulschwänzen soll es für die Eltern eine Verwaltungsstrafe geben.		                                                     Foto: Archiv
  • Bereits nach vier Tagen Schulschwänzen soll es für die Eltern eine Verwaltungsstrafe geben. Foto: Archiv
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BEZIRK (jm). Nach dem Plan von Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sollen die Regelungen bei Schulschwänzen verschärft werden. Johann Heuras, Präsident des Landesschulrates für Niederösterreich, stellt sich hinter diese geplante Einführung von Sanktionen, denn man müsse jungen Menschen auch Grenzen setzen und bei einem Fehlverhalten müssten sie auch die Folgen tragen, so Heuras.Fünfstufenplan nicht effizient
Derzeit wird das ‚Fehlverhalten Schulschwänzen‘ mit einem aufwändigen und nicht effizienten Fünfstufenplan geregelt. Darüber sind sich die befragten leitenden PädagogInnen im Bezirk einig. Bezirksfachgruppenobmann NMS-Direktor Bernhard Aschinger, der rund 400 PflichtschullehrerInnen vertritt: „Der Plan ist zu kompliziert und greift nicht wirklich. Er umfasst verpflichtende Gespräche mit Eltern und Schülern sowie die Einschaltung von Direktor, Schulpsychologen, Schulaufsicht und eventuell Jugendwohlfahrt“, so Aschinger.

BH-Verwaltungsstrafe

Künftig sollen daher Schulleitung und Lehrer „Sofortmaßnahmen“ - vor allem das Aussprechen von Verwarnungen - setzen können. Verfahren sollen schon ab vier Tagen (bisher fünf) ungerechtfertigten Fernbleibens von der Schule eingeleitet werden. Fehlt der Schüler länger ungerechtfertigt, gilt das jedenfalls als Verwaltungsübertretung. Die BH muss dann eine Mindeststrafe von 110 Euro verhängen - bisher gab es keine Untergrenze. Die Höchststrafe bleibt bei 440 Euro.

Extremfälle hat es gegeben

Bernhard Aschinger vergleicht das „Fehlverhalten Schulschwänzen“ mit einem Fehlverhalten im Straßenverkehr, wo es eben auch Verwarnungen und Verwaltungsstrafen gibt. „Schule ist Teil unserer Gesellschaft, die nur funktionieren kann, wenn Gesetze eingehalten werden“, so der Pädagoge, für den aber der Kontakt zu den Erziehungsberechtigten im Vordergrund steht. „Es hat einige wenige Fälle in den letzten Jahren gegeben, wo das nicht möglich war“, so Aschinger. Ein erfahrener Pädagoge aus dem Bezirk: „Wir waren beim Fünfstufenplan schon auf Stufe fünf. Zwei Monate wurde das Kind krank gemeldet, bis der Arzt keine Krankmeldung mehr ausstellte. Die Eltern wurden schriftlich vorgeladen, sind aber nicht gekommen.“

Warum Kinder Schule schwänzen?

Es kann einfach Unlust sein oder Protest gegen gesellschaftliche Normen. Die Ursachen können auch im häuslichen Milieu liegen (Scheidung der Eltern) oder in einer Schulangst, einer Schulphobie. Das Kind bleibt zuhause aus Sorge vor nicht erfüllbaren Leistungsanforderungen oder aus Angst vor sozialen Kontakten.

Zur Sache:

• Eingeführt wurde die Schulpflicht in Österreich 1774 von Maria Theresia.
• In der Zwischenkriegszeit hat es einen „Ortsschulrat“ gegeben, der überwacht hat, dass Kinder regelmäßig die Schule besuchten. Damals haben manche Eltern ihre Kinder statt in die Schule zur Arbeit geschickt.
• Unentschuldigte Stunden/Tage wurden bis in die 1980er Jahre ins Zeugnis eingetragen. Ihre Abschaffung wurde damit begründet, dass man dem Kind nicht die Zukunft verbauen solle. Der Lehrherr hätte sich vielleicht überlegt, ob er einen Lehrling mit 60 unentschuldigten Tagen nehmen würde.
• Mit den unentschuldigten Stunden/Tagen wurden auch drei Noten aus dem Abschlusszeugnis der 4. Klasse Hauptschule (heute NMS) gestrichen: Verhalten, Form der schriftlichen Arbeiten und Fleiß.
• Das Mitteilungsheft wurde in den 1970er Jahren eingeführt, um den Kontakt zwischen Lehrer-Innen und Erziehungsberechtigten zu intensivieren.

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