Der Tod hat viele Gesichter

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BEZIRK (ps). Ein Todesfall in der Familie kann die Hinterbliebenen schnell in finanzielle Bedrängnis bringen. Zum schmerzhaften Verlust des geliebten Menschen kommen Existenzängste und bürokratischer Hick-hack noch dazu. In einer emotionalen Ausnahmesituation müssen Entscheidungen getroffen werden, die niemand treffen will. Es fallen Kosten an, von deren Existenz man noch nicht einmal etwas geahnt hat.

Der Bestatter

Eines der jüngsten Bestattungsunternehmen im Bezirk ist "Der Fährmann" Bernhard Schöpfer. Für ihn ist der liebevolle Umgang mit den Verstorbenen ein zentrales Anliegen. "Die Trauernden brauchen Zeit, um den Verlust zu verarbeiten. Der Tod eines Angehörigen versetzt Menschen in eine Starre, die ich versuche, behutsam zu lösen," führte Bernhard Schöpfer aus. Ein unglaubliches Maß an Fingerspitzengefühl ist in der Branche der Bestatter gefordert. Bei all der Trauer gilt es Formalitäten zu klären, wie die Wahl des Sarges und ob eine Urnenbestattung gewollt ist. Es werden auch spezielle Wünsche, wie die Kleidung oder eventuelle Grabbeigaben besprochen. "Eine Witwe ließ ihren Mann im Schützengewandt beerdigen, und besondere Lieblingsstücke oder Kinderzeichnungen für den Opa können ein wertvoller Teil der Trauerarbeit sein", so der Fährmann. Es werden etwa die Hälfte der Verstorbenen bereits in einer Urne beigesetzt. Hier besteht die Möglichkeit einer herkömmlichen Messfeier mit anschließender Überstellung ins Krematorium. Die Urnenbeisetzung erfolgt dann üblicherweise einige Tage später im kleinen Familienkreis.

Aus der Kirche ausgetreten

Wie die Zeremonien gestaltet werden, liegt im Allgemeinen an der Familie, eingeschränkt etwa durch die Frage, ob der oder die Tote aus der Kirche ausgetreten war. In diesem Falle wird von Pfarre zu Pfarre unterschiedlich verfahren, viele Priester zelebrieren eine Messe, allerdings ohne Wandlung. Es kann genauso gut vorkommen, dass der Pfarrer die Kirchentür verschlossen hält und den Abschied vom Verstorbenen auf den Friedhof verlegt.
"Auch Menschen, die nicht in der Kirche sind, haben eine würdige Verabschiedung verdient," nimmt Schöpfer Stellung. Neben der allgemein herrschenden Bestattungs-Pflicht, darf ein Sarg ausschließlich hinter Friedhofsmauern beerdigt werden, aus hygienischen Gründen. Wer die Urne etwa im eigenen Garten vergraben will, muß bei der BH einen Antrag stellen. In Salzburg wurde für verstorbene Naturliebhaber ein Wäldchen für (Urnen-)Bestattungen adaptiert.

Kühle Gemeinderechnung

Eine Aufzählung von angefallenen Gebühren auf der Gemeinderechnung wirkt unnötig nüchtern. Von Grabungsarbeiten ist da die Rede, geöffnet und geschlossen musste das Grab werden, um etwa 560 Euro. Die Miete für das Grab fällt mit über 300 Euro aus, die Miete für die Leichenkapelle ist im Verhältnis günstig. Neben der Gemeinderechnung erwartet die Trauerfamilie die Bestatterrechnug, die sich je nach Wünschen und Extras von 2.000 bis 4.000 Euro erstrecken kann. Grabstein und der sogenannte Leichenschmaus sind selbstverständlich individuell in der Preisgestaltung. Am Ende der Rechnungen könnte ein Gesmtbetrag von fünf- bis jenseits der zehntausend Euro herauskommen. Eine finanzielle Vorbereitung auf das unvermeidliche Ende wäre für die Hinterbliebenen zumindest eine Erleichterung der ohnehin schweren Situation.

"Nichts ist umsonst, ausser der Tod" - dieses Sprichwort ist sicher eines der unrichtigsten.

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