Heizkostenzuschuss: BezieherInnenkreis erweitert

LH Platter: "Neu beschlossener Heizkostenzuschuss noch treffsicherer". | Foto: pixabay.com

TIROL. Für die Heizperiode von 2018/2019 konnte die Landesregierung einen neuen Heizkostenzuschuss beschließen. Aus der Erweiterung des BezieherInnenkreises erhofft man sich eine noch treffsicherere Unterstützung für die Bevölkerung

Neue Regelungen

Um einen Heizkostenzuschuss von 225 Euro zu erhalten, muss man seinen Hauptwohnsitz in Tirol haben und man darf eine gewisse Netto-Einkommensgrenze nicht überschreiten. Erstmals wird es keine konkrete Aufzählung der anspruchsberechtigten Personengruppen geben, so dass alle Bürger, die die definierten Voraussetzungen erfüllen, zuschussberechtigt sind.
Dieses Jahr sind also auch BezieherInnen von Arbeitslosengeld oder Teilzeitbeschäftigte mit geringem Einkommen zuschussberechtigt.  
Ausgenommen in den Regelungen sind BezieherInnen einer laufenden Mindestsicherung bzw. Grundversorgung, denn die geleisteten Sozialleistungen beinhalten bereits einen Heizkostenzuschuss. 

FPÖ erfreut über Erweiterung

Auch erfreut über die Erweiterung des Bezieherkreises sind FPÖ-Landesparteiobmann KO LAbg. Mag. Markus und Sozialsprecher LAbg. Patrick Haslwanter. Sie rechnen sich den Erfolg an, da sie schon seit Jahren "eine sogenannte Härteklausel gefordert" hätten. „Die geänderte Richtlinie, wird sicherlich eine gewisse Erhöhung der Ausgaben beim Heizkostenzuschuss mit sich bringen, dennoch sind die neuen Regelungen mehr als notwendig“, erklären Mag. Abwerzger und Haslwanter.

SPÖ fordert Verbesserung der Richtlinien

Nicht ganz zufrieden mit der Erhöhung der Einkommensgrenze sind die Sozialdemokraten. Die SPÖ kritisiert die Einkommensgrenzen, die immer noch viel zu niedrig liegen. Die Einkommensgrenze für alleinstehende Personen wurde von 870 Euro auf 890 Euro angehoben. Die SPÖ fordert eine Anhebung auf 1.022 Euro. „Durch eine Angleichung an die Richtsätze der 'erhöhten' Ausgleichszulage könnten deutlich mehr Personen von dieser Unterstützung durch das Land Tirol profitieren", erläutert Klubobfrau Elisabeth Blanik

Antrag zum Heizkostenzuschuss stellen

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung ist es nicht mehr möglich, dass Kommunen stellvertretend für ihre EinwohnerInnen Anträge eingeben. Die Frist, um den Antrag auf Heizkostenzuschuss zu stellen, läuft vom 1. Juli bis 31. Dezember 2018.

Weitere Informationen finden Sie unter www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss.

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