Neues Primärversorgungsgesetz kommt
Durch das neue Primärversorgungsgesetz soll die Primärversorgung auch am ländlichen Raum in Zukunft sicher gestellt werden.
TIROL. Koalitionspartner SPÖ und ÖVP konnten sich auf ein neues Gesetz in Bezug auf die medizinische Primärversorgung einigen. Ein diesbezüglicher Initiativantrag wurde am Montag, 19.06.2017, eingebracht. Am Mittwoch soll er im Gesundheitsausschuss behandelt werden. Für Mittwoch ist der Nationalratsbeschluss vorgesehen.
Ausbau der Primärversorgung
Mit dem neuen Gesetz soll die wohnortnahe Erstversorgung vor allem im ländlichen Raum sichergestellt werden, so Tirols Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg. Ein weiterer Vorteil würde sich für Hausärzte und VertreterInnen anderer Gesundheitsberufe ergeben. Der Ausbau der Primärversorgung würde moderne Arbeitsbedingungen, bessere Spezialisierung und Vernetzung bedeuten, so Bernhard Tilg.
Bereits bei der Konferenz der Gesundheitslandesräte Ende März haben sich diese ausdrücklich auf die Stärkung der Primärversorgung ausgesprochen.
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