Mehr Selbstbestimmung und Flexibilität für Menschen mit Behinderung

Künftig können Menschen mit Behinderung selbst entscheiden, wo ihr Geld für die Pflege und Unterstützung investiert wird. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Das Projekt sieht vor, dass anstelle von Sachleistungen eine Direktzahlung an die betroffenen Personen geht. Über das Geld können sie frei, aber zweckgebunden und mit Verwendungsnachweis verfügen.

Pilotprojekt bekommt positive Resonanz 

Neun Personen können momentan an dem Projekt teilnehmen und die meisten von ihnen sind bis jetzt sehr zufrieden, wie die Leitung der wissenschaftlichen Evaluation Lisa Pfahl vom Institut für Erziehungswissenschaften an der Universität Innsbruck weiß. "Das Recht auf Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung im Alltag wurde von allen Beteiligten als besonders positiv bewertet – sie können mit dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, wer für sie wann arbeitet und haben ihre finanziellen Belange selbst in der Hand“, erläutert Pfahl weiter. 

Selbständiger, flexibler und autonomer

Mit dem persönlichen Budget wird unter anderem die Selbstbestimmung gefördert sowie eine gesteigerte Flexibilität in der Lebensplanung. Bis zum 1. Juli 2018 wird das Pilotprojekt weiter geführt. Dann tritt das Tiroler Teilhabegesetz in Kraft, indem auch die Inanspruchnahme des persönlichen Budgets vorgesehen ist. 

Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Tiroler Teilhabegesetz soll im Juli 2018 in Kraft treten

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