Ab 2018 Frauenquote wird auf mindestens 30 Prozent erhöht

Gisela Wurm: „In Deutschland ist der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten schon im ersten Jahr der Regelung um vier Prozentpunkte – auf 27,5 Prozent Frauenanteil – gestiegen. | Foto: SPÖ Tirol
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TIROL. Ab 01.01.2018 wird der Frauenanteil in börsennotierten Unternehmen auf mindestens 30 Prozent erhöht. Am 21. Juni wurde im Justizausschuss beschlossen, dass große Unternehmen künftig 30 Prozent der Aufsichtsräte mit Frauen besetzt werden müssen.

Frauen in Führungsfunktion

Mit dieser Entscheidung wird einer langen Forderung der SPÖ Folge getragen. Diese fordern Frauen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe in den entscheidenden Führungsfunktionen zu ermöglichen, so SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Gisela Wurm. Quoten wirken - dies zeige sich in Deutschland und in Norwegen. Auch in Österreich hat bereits die Selbstverpflichtung des Bundes bei staatsnahen Unternehmen zu einer deutlichen Steigerung des Frauenanteils geführt, so Gisela Wurm.

Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat

Das Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat besagt, dass: In börsennotierten Gesellschaften sowie in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als tausend ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, besteht der Aufsichtsrat zumindest zu 30 Prozent aus Frauen und zumindest 30 Prozent aus Männern, sofern der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern (Kapitalvertretern) und die Belegschaft zumindest zu 20 Prozent aus Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besteht.

Frauenquote auch in Privatwirtschaft

Jedoch würde auch in der Privatwirtschaft Handlungsbedarf bestehen, so Gisela Wurm. Frauen seien auch hier in Führungspositionen stark unterrepräsentiert. Zuletzt lag der Frauenanteil in der Geschäftsführung der 200 umsatzstärksten Betriebe bei 7,2 Prozent. Und auch in den Kontrollgremien der Top-200-Unternehmen lag der Frauenanteil bei lediglich 17,7 Prozent.

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