Förderungen für Sanierungsmaßnahmen
Das Land Tirol gewährt Förderungen für Sanierungen in Ortskernen. Dadurch entstanden seit 2004 mehr als 200 Wohnungen und Geschäftslokale.
TIROL. Eine wichtige Maßnahme bei der Dorferneuerung ist die Revitalisierung bestehender Bausubstanz. Seit 2012 gibt es besondere Fördermittel für Sanierungen.
Spezielle Förderungen für den Erhalt bestehender Objekte
Durch die Sanierung bestehender Objekte, können wertvolle Gebäude erhalten bleiben. Für diese Sanierungen gibt es seit 2012 neue und verbesserte Förderrichtlinien. Dabei können auch einzelne Maßnahmen außerhalb von festgelegten Revitalisierungszonen gefördert werden. „Zwischen 2004 und 2011 wurden in fünf Tiroler Gemeinden Revitalisierungsprojekte gefördert, von 2012 bis Ende 2016 waren es bereits 41.Von fünf auf nunmehr insgesamt 46 – das ist eine enorme Steigerung!", so Landesrat Johannes Tratter. Die Reaktivierung von ungenutzten Leerständen hat eine Fläche von zwölf Fußballfeldern an Bauland eingespart, so Tratter.
Investitionen für die Ortskernrevitalisierung
Für die Dorferneuerung wurden 3,3 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Förderungen stammen aus den Fördermittel aus der Ortskernrevitalisierung (OKR). Die Revitalisierung bestehender Ortskerne hat große Vorteile, so Tratter: „Der Tiroler Siedlungsraum ist begrenzt, ungehindertem Flächenverbrauch auf der grünen Wiese ist daher eine Absage zu erteilen. Die Zukunft liegt in der qualitätsvollen Verdichtung nach innen.“ Bei der Planung und Umsetzung zur Wiedernutzung und Sanierung bestehender, alter Gebäude werden Gemeinden und Privatpersonen fachlich und finanziell unterstützt.
200 Wohn- und Geschäftseinheiten
Die OKR-Fördermittel werden zusätzlich zur Wohnbauförderung gewährt. Durch diese besonderen Förderungen wurden seit 2004 zahlreiche Revitalisierungsprojekte durchgeführt. Seither sind aus vorher ungenutzter Bausubstanz rund 200 zeitgemäße Wohn- und Geschäftseinheiten entstanden.
Weitere Informationen und Kontakt
Dorferneuerung und LA 21-Leitstelle (Abt. Bodenordnung)
6020 Innsbruck, Heiliggeiststraße 7-9
Tel: 0512 508 3849
https://www.tirol.gv.at/dorferneuerung
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