Landeswahlvorschläge sind fristgerecht eingegangen

Am 25. Februar können die TirolerInnen ihr Kreuz machen. | Foto: pixabay.com
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TIROL. Eine Sitzung am 22. Jänner der Landeswahlbehörde wird die Einreichungen prüfen. Bis zum Tag darauf, den 23. Jänner 2018 können eingereichte Landeswahlvorschläge noch zurückgezogen werden oder es kann eine allfällige Verzichterklärung abgegeben werden. 
Sobald ein/e WahlbewerberIn verzichtet, kann ihre Wählergruppe bis zum 25. Jänner einen alternativen Vorschlag einbringen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch von der Landeswahlbehörde festgestellte Mängel behoben worden sein. 

Am 26. Jänner 2018 wird eine weitere Sitzung der Landeswahlbehörde über die Zulassung der Landeswahlvorschläge entscheiden. Im "Boten für Tirol" wird am 29. Jänner die Verlautbarung der zugelassenen Landeswahlvorschläge erscheinen. 

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Kreiswahlvorschläge für Landtagswahl 2018 stehen fest

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