Mietzinsbeihilfe: "Das Geld geht direkt an die Vermieter"
Einschränkungen plant die Stadt bei der Mietzinsbeihilfe. Diese soll es erst nach drei Jahren geben.
"So wie diese Förderung derzeit gestaltet ist, kommt sie nur den Vermietern zugute!" In dieser Analyse sind sich alle Gemeinderatsparteien einig. In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag wird daher voraussichtlich eine Allianz aus FI, ÖVP und SPÖ Einschränkungen für den Bezug dieser Sozialleistung beschließen. Auch die FPÖ hat bereits ihre Zustimmung signalisiert. Künftig sollen nur mehr Personen Anspruch auf Mietzinsbeihilfe haben, die seit mindestens drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Innsbruck haben. Bislang gab es diese Förderung ab dem ersten Tag.
Reine "Vermieterförderung"
Wohnungs-StR Andreas Wanker argumentiert, dass diese Beihilfe "ihre soziale Treffsicherheit verloren" habe. "Es handelt sich um eine Notfallmaßnahme. Die Zahl der Anträge und die Kosten dafür explodieren. Gleichzeitig zeigt sich, dass viele Vermieter die Mietzinsbeihilfe bereits in die Mieten miteinrechnen. Wir finanzieren damit also die Gewinnmaximierung der Vermieter", ist Wanker überzeugt. Eine Wartefrist von drei Jahren sei also notwendig, um den Markt zu beruhigen. "Gleichzeitig muss der Bau-Boom aber weitergehen", erklärt der Wohungsstadtrat.
Gegen Ungleichbehandlung
FI-Klubchef Lucas Krackl argumentiert zudem, dass mit der Einführung von Wartefristen auch eine "Ungleichbehandlung" beseitigt wird. "Es kann nicht sein, dass man in den Umlandgemeinden teils Jahre auf die Mietzinsbeihilfe warten muss und Innsbruck diese sofort gewährt. Das führt zu einer Sogwirkung", erläutert Krackl.
"Stadt ist Preistreiber"
SPÖ-KO Arno Grünbacher ist sogar überzeugt, dass die Stadt derzeit indirekt als "Preistreiber" am privaten Wohnungsmarkt agiert, betont aber gleichzeitig, dass die Kürzung derartiger Sozialleistungen für die Politik eine "Lose-Lose-Situation" ist. Dennoch wird die SPÖ das Vorhaben mittragen. Auch von Seiten der FPÖ wird Zustimmung signalisiert.
"Nur in Analyse einig"
Grünen-KO Uschi Schwarzl hält die Wartefrist für falsch. "Wir stimmen der Analyse zu, dass die Mietzinsbeihilfe derzeit eine reine Vermieterförderung ist. Die Wartefrist löst dieses Problem aber nicht", betont Schwarzl. "Diese Maßnahme schadet nur den betroffenen Mietern. Einen Lenkungseffekt könnte man hingegen erzielen, wenn die Beihilfe an einen maximalen Quadratmeterpreis gekoppelt wäre."
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