Mindestsicherung in Tirol - Änderung soll pflegende Angehörige entlasten
Durch das neue Mindestsicherungsgesetz in Tirol und die damit verbundenen Kürzungen wurden pflegende Angehörige finanziell schlechter gestellt.
TIROL. Pflegende Angehörige sollen künftig entlastet werden. Diesbezüglich soll es zu einer Änderung des Mindestsicherungsgesetzes kommen.
Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes
Im Dezember-Landtag soll ein Antrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes eingebracht werden. Durch die Änderung soll es zu einer Entlastung von pflegenden Angehörigen kommen: Pflegegeld soll künftig nicht mehr zum Einkommen gerechnet werden. Mit der neuen Regelung sollen Härtefälle vermieden werden und die Situation von pflegenden Angehörigen, die Mindestsicherung beziehen, verbessert werden, so VP-Klubobmann Jakob Wolf und die Grüne Stv. Klubobfrau Gabriele Fischer.
Pflegegeld als Einkommen
Das Pflegegeld kann von den PflegegeldbezieherInnen an pflegende Angehörige übertragen werden. Bei diesen pflegenden Angehörigen wird dieses dann aber als Einkommen angesehen und so zur Berechnung der Mindestsicherung miteinbezogen. Aus diesem Grund haben viele pflegende Angehörige die Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung verloren. Dies soll nun - mittels der Änderung im Mindestsicherungsgesetz - geändert werden. Künftig sollen pflegende Angehörige für ihre Hilfeleistung nicht mehr schlechter gestellt werden, so Jakob Wolf.
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