VfGH: Niederösterreichisches Mindestsicherungsmodell wird aufgehoben

In Niederösterreich wird das Mindestsicherungsmodell mit sofortiger Wirkung aufgehoben - dies sei eine Chance, die Kürzungsspirale zu unterbrechen, so die Tiroler Grünen. | Foto: KK/Pixabay/CC0 - Symbolbild
  • In Niederösterreich wird das Mindestsicherungsmodell mit sofortiger Wirkung aufgehoben - dies sei eine Chance, die Kürzungsspirale zu unterbrechen, so die Tiroler Grünen.
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TIROL. Heute hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof bekannt gegeben, dass das niederösterreichische Modell der Mindestsicherung mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Begründung: Das System der Deckelung berücksichtige nicht den konkreten Bedarf, die Wartefrist sei gleichheitswidrig.

Kritik bestätigt

Wiederholt haben Tirols Grüne das Mindestsicherungsmodell aus Niederösterreich kritisiert - nun wurde dieses Modell mit sofortiger Wirkung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Dabei gibt der VfGH folgende Gründe an: Die Deckelung sei unsachlich, die Wartefrist sei gleichheitswidrig. Weiters verfehle das niederösterreichische Mindestsicherungsmodell das Ziel der Mindestsicherung. Denn mit dieser solle eine soziale Notlage vermieden und bekämpft werden. Christine Baur und Ingrid Felipe von den Grünen Tirols zeigen sich erfreut über dieses Urteil: Dies sei ein „ guter Tag für den sozialen Zusammenhalt in Österreich.“

Möglicher Wendepunkt in der Kürzungsspirale

Für die Grünen Tirols sei das nun aufgehobene Modell ein Modell der sozialen Kälte, die in manchen Bundesländern Einzug gehalten habe. Diese würde auch von der schwarz-blauen Bundesregierung verfolgt. Die Aufhebung der niederösterreichischen Mindestsicherung „kann ein Wendepunkt in der Kürzungsspirale sein, in der sich die Politik seit über einem Jahr befindet“, so Ingrid Felipe und Christine Baur. Diese Absage an dieses Mindestsicherungsmodell dürfte auch Einfluss auf die Kürzungen in Oberösterreich und Burgenland haben.

Tiroler Regelung nicht betroffen

Laut erster Einschätzung sei die Tiroler Mindestsicherung Neu nicht von der Aufhebung betroffen, in Tirol gäbe es weder eine Deckelung noch eine Wartefrist. „Armut kennt weder einen Deckel noch eine Wartezeit. Diese Rasenmähermethoden wurden von uns ganz klar abgelehnt. Wir haben auf einen eigenständigen Weg gesetzt“, so die Grünen. Gleichzeitig müssten alle wieder an den Verhandlungstisch. "Die Kürzungsspirale wurde von einigen Ländern in Gang gesetzt. Es liegt an uns sie zu beenden und eine Lösung im Sinne des sozialen Zusammenhalts und des sozialen Ausgleiches zu finden“, sieht Felipe erstmals wieder eine Chance auf eine 15A Vereinbarung, die verfassungskonform ist.

Begründung der Aufhebung

VfGH: Deckelung und Wartefrist bei nö. Mindestsicherung sind unsachlich und daher verfassungswidrig

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