Zu spät zum Dienst wegen Rad-WM!?

Was tun, wenn man aufgrund der Straßensperren der Rad-WM zu spät zum Dienst kommt? (Symbolbild) | Foto: pixabay.com

TIROL. Viele ArbeitnehmerInnen müssen mit fehlenden Bushaltestellen, Straßensperren oder gesperrten Straßenzügen, während der Rad-WM in Tirol, auskommen. Doch auch im Anschluss, bis zum 2. Oktober wird es noch Einschränkungen geben. Schließlich müssen die Spuren, die das Sportereignis hinterlassen hat, auch wieder aufgeräumt werden. 

Zu spät zum Dienst, was nun?

Wer es aufgrund der vielen Hindernisse nicht pünktlich zum Dienst schafft, den beraten die AK Arbeitsrechts-Experten.
Bei sogenannten unvorhergesehenen "Verkehrsstörungen", bei denen der Arbeitnehmer im Stau landet, "muss der dadurch verspätete Arbeitsbeginn auf die Dienstzeit angerechnet werden". Jedoch gilt bei der Rad-WM: die Straßensperren wurden vorher angekündigt! Der Arbeitnehmer muss somit alles "Zumutbare unternehmen", um trotzdem rechtzeitig zur Arbeit zu kommen. 

Was gilt als "zumutbar"?

Das Wort "zumutbar" hängt vom individuellen Einzelfall ab. Wenn es Kinder gibt, die den Schulweg nicht allein zurücklegen können oder es nahe Angehörige gibt, die gepflegt werden müssen, sollte darauf Rücksicht genommen werden können. 

Beim Thema Gleitzeit kommt es darauf an, ob die "Dienstverhinderungszeit in die "fiktive Arbeitszeit"" fällt. Die "fiktive Arbeitszeit" legt fest, von wann bis wann die ArbeitnehmerInnen arbeiten müssten, wenn es keine Gleitzeit gäbe. Im Falle der Rad-WM müssten Gleitzeitarbeitende somit versuchen, zumindest zur "fiktiven Arbeitszeit" pünktlich zu kommen. 
Falls es doch zu einer Verspätung kommt, sollte der Arbeitgeber umgehend informiert werden. 

Bei Fragen helfen die Arbeitsrechtsexperten der AK Tirol unter Tel. 0800/22 55 22 – 1414.

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