Gewerbeordnungsnovelle tritt in Kraft: Entlastung für UnternehmerInnen
Mit dem 1. Mai 2018 tritt die Gewerbeordnungsnovelle von 2017 endgültig in Kraft. Wirtschaftslandesrätin Zoller-Frischauf definiert die Novelle "als wichtige Liberalisierung im Gewerberecht". Die Gesetzesänderung soll UnternehmerInnen entlasten und zum Wohle der Tiroler Wirtschaftstreibenden beitragen.
TIROL. Unterstützung erhielt die Reform auf Bundesebene von Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck. Wirtschaftslandesrätin Zoller-Frischauf erläutert zu der Novelle: "Bisherige bürokratische Hindernisse wurden abgebaut und die Unternehmerinnen und Unternehmer entlastet. Als Wirtschaftslandesrätin freue ich mich über die Erleichterungen im Gewerbeordnungsrecht zum Wohle der Tiroler Wirtschaftstreibenden“.
Entlastung für Tiroler UnternehmerInnen
Eine umfassende Gebührenbefreiung stellt den Schwerpunkt der Neueinführungen im Gesetz dar. UnternehmerInnen werden somit von Stempelgebühren und "Bundesverwaltungsabgaben in Verfahren nach der Gewerbeordnung von 1994 befreit“.
Zudem ist in der Novelle eine Vereinfachung des Zugangs zu gewerblichen Berufen vorgesehen.
Auch die Abfrage des Gewerberegisters mit dem GISA (Gewerbeinformationssystem) soll vereinfacht werden. Das Gewerberecht wird in das digitale Zeitalter geführt, so Zoller-Frischauf.
Zusätzlich zu den Vereinfachungen im System wird es eine Neueinführung einer Gewerbelizenz geben, welche auch digital zur Verfügung steht.
Mehr zum Thema auf meinbezirk.at:
Neuregelung der Gewerbeordnung ab Ende des Jahres
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.