Belästigung am Schulweg: So beschütze ich mein Kind
In der Josefstadt und am Neubau besteht der Verdacht, dass ein Fremder Kinder belästigt. Die bz wollte wissen was dran ist und wie man sich im Ernstfall verhält.
JOSEFSTADT. Eltern der Volksschule Zeltgasse und Pfeilgasse sind besorgt. Ein Fremder soll Kinder auf der Straße ansprechen, teilweise verfolgen und belästigen. Konkret wurden der Polizei zwei Vorfälle im 8. Bezirk – zuletzt am 5. März – gemeldet.
Zwei Schulkinder gaben an, von einem unbekannten Mann angesprochen und belästigt worden zu sein. "Wir haben sofort reagiert. Entlang des Schulwegs der betroffenen Kinder wurden die Polizeistreifen sowohl in Uniform als auch in Zivil verstärkt. Es wurde nach Zeugen des Vorfalls, aber auch nach einer Person, auf die die Beschreibung passen könnte, gesucht. Leider verliefen die Erhebungen bisher negativ", so Michaela Rossmann von der Landespolizeidirektion Wien.
Seitdem ist zwar kein Vorfall mehr gemeldet worden, doch die Angst ist da und die Warnung vor dem Fremden hat auch schon Schulen und Kindergärten im 7. Bezirk erreicht. Sie verbreitete sich einen Monat später via WhatsApp. Der Schneeballeffekt verunsichert Mütter und Väter.
Nichts von Fremden nehmen
Alexandra Zdarsky, Leiterin des Kindergartens Trommelklecks am Neubau, hat von offizieller Stelle zwar keine Warnung erhalten, jedoch steht bei ihr die Sicherheit der Kinder immer an oberster Stelle: "Unsere Kinder nehmen nichts von Fremden. Auch wenn auf dem Spielplatz eine nette Oma einem unserer Kinder einen Apfel anbietet, weisen wir die Dame höflich, aber bestimmt darauf hin. Denn sonst gewöhnen sich die Kinder daran und plötzlich entpuppt sich eine liebe Oma als nicht mehr so lieb."
Auch in der Volksschule Pfeilgasse setzt die Direktorin Andrea Rieß auf Prävention: "Abhängig vom Alter und Entwicklungsstand der Kinder wird dieses Thema in regelmäßigen Abständen in den Klassen besprochen." Bei Akut-situationen – wenn zum Beispiel ein Kind seiner Lehrerin meldet, dass es belästigt worden ist – gibt es ein klares Prozedere, wer wann wie zu informieren ist.
Sachliche Aufklärung
Doch wie redet man als Mutter oder Vater mit Kindern über den Umgang mit Fremden? Ganz sachlich, unaufgeregt und nach Möglichkeit in einer entspannten Situation, empfehlen beide Pädagoginnen.
"Das Wichtigste ist, dass in der Familie immer wieder darüber gesprochen wird. Ein wissendes Kind ist ein selbstsicheres Kind", erklärt Rieß. Sie weiß, wovon sie spricht. Als ihr Sohn acht Jahre alt war, gab es einen Vorfall mit einem Exhibitionisten, der sich vor ihm und seinen Freunden an einer Haltestelle entblößte. "Mein Sohn hat sich hingestellt und gesagt: Meine Mama hat gesagt, mit Fremden darf man nicht sprechen. Aber ich sag dir jetzt trotzdem, du solltest in eine Therapie gehen“, erinnert sich Rieß. Ihr Sohn kam damals sofort zu ihr, erzählte ihr alles und gemeinsam ging es zur Polizei. Aufgrund seiner guten Beschreibung des Mannes konnte der Exhibitionist damals innerhalb weniger Stunden gefasst werden.
So verhalte ich mich in bedrohlichen Situationen
Nicht selten wird man Augenzeuge einer unguten oder gar bedrohlichen Situation für Kinder. Auch wenn es sich nicht um eine Straftat handelt, sollte man reagieren.
Wie verhalte ich mich, wenn ich Augenzeuge bin?
Nicht wegschauen, sondern handeln. Sei es auf sich aufmerksam zu machen, dem Kind aktiv Hilfe anzubieten, die fremde Person konkret anzusprechen oder gleich den Polizeinotruf zu wählen.
Was melde ich der Polizei?
Auch wenn es sich offensichtlich nicht um eine Straftat handelt, ist es für die Polizei wichtig, von derartigen Vorfällen zu erfahren, und das von den Betroffenen persönlich. Informationen sind für Schulen und Eltern wichtig, jedoch sollten diese von gesicherten Quellen kommen. Falschmeldungen lösen Panik und Verunsicherung aus.
Darf ich Bilder von Verdächtigen in sozialen Netzwerken veröffentlichen?
Nein. Hat man ein Foto von einem Tatverdächtigen, sollte man es der Polizei für die interne Ermittlungsarbeit zukommen lassen. Die Veröffentlichung von Bildern eines Tatverdächtigen in Medien kann selbst die Polizei nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchführen.
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