Eigener Wille bis zum Ende

Je mehr Informationen ein Patient in einer Verfügung angibt, desto besser können Ärzte auf seine Wünsche eingehen. | Foto: Dalmatino/Fotolia
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BEZIRK (sta). Niemand möchte sich gerne mit dem Sterben auseinandersetzen. Die Planung der letzten Lebensphase wird von vielen vernachlässigt.
Kaum fünf Prozent der Bevölkerung haben in Österreich eine Patientenverfügung. Diese regelt, welche medizinischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase getroffen werden und welche unterlassen werden sollen. „Wir stellen fest, dass Patienten relativ selten Patientenverfügungen mit haben. Hochgegriffen kommt das in etwa einmal im Monat vor. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt und den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sind wir natürlich verpflichtet, uns daran zu halten. Alles andere würde als eigenmächtige Heilbehandlung gelten“, so der ärztliche Direktor und Leiter der Abteilung für Anästhesiologie und Intensivmedizin im Krankenhaus Kirchdorf, Primar Oswald Schuberth. Es gibt zwei Arten von Verfügungen. Die verbindliche und die beachtliche Patientenverfügung.
Bei der verbindlichen Verfügung sind Arzt, Pflegeteam oder Angehörige daran gebunden. Das kann so weit gehen, dass eine lebenserhaltende Behandlung unterbleiben muss. Eine beachtliche Patientenverfügung besteht darin, dass auf die Verfügung und den darin geäußerten Willen Bedacht genommen werden muss, sie aber nicht bindend ist. Bezirks-Ärztesprecherin, Angelika Reitböck dazu: "Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Sterben ist für die meisten von uns ein Thema, um das gerne ein großer Bogen gemacht wird. Man sollte es mit dem Arzt seines Vertrauens besprechen. Genauer hinschauen und überlegen, was man in bestimmten Situationen nicht möchte, nimmt oft sehr viel Angst und hinterlässt ein unerwartet gutes Gefühl bei den Betroffenen. Auch für Angehörige kann es entlastend sein, Entscheidungen nicht eigenverantwortlich übernehmen zu müssen." Sabine Greimel, Mobiles Hospiz Rotes Kreuz: "Eine Patientenverfügung bietet eine gute Chance, um in ein offenes, wenn auch nicht einfaches Gespräch mit der Familie, dem behandelnden Arzt und dem betroffenen Umfeld zu kommen. Natürlich ist es ein sensibles Thema, aber ich bin überzeugt, dass es eine Entlastung für Angehörige und Ärzte bietet."

So funktioniert's

Im Internet gibt es verschiedene Plattformen, die leere Formulare für die Patientenverfügung anbieten. Ausdrucken und damit einen Termin beim Hausarzt vereinbaren. Dieser kennt den Patienten gut und weiß, welche Situationen sich möglicherweise gesundheitlich einstellen können. Wird eine verbindliche Patientenverfügung erstellt, braucht es zusätzlich einen Termin beim Notar oder Rechtsanwalt.

Achtung:
Kommt der Patient akut ins Krankenhaus, haben die Ärzte nicht die Pflicht, nach einer Patientenverfügung zu suchen. Der Patient oder seine Angehörigen müssen selber darauf hinweisen. Hilfreich ist eine Karte, die zur e-card dazugesteckt wird. Vorlagen gibt es im Internet.

Mehr Infos auf
www.patientenverfuegung.or.at oder www.bmf.gv.at

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