Kirchdorfer "Fuzo" mit Durchzugsverkehr
KIRCHDORF (sta). Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt, es sei denn, die Nutzung wird Anrainern und Zustellern erlaubt.
Anders scheint das in Kirchdorf zu sein. In der Fußgängerzone am Redtenbacherplatz tut sich so einiges. Besonders am Abend, wenn die Gastgärten im Sommer voll sind, könnte man glauben, die Verkehrsteilnehmer kennen die Beschilderung einer Fußgängerzone nicht, oder nutzen die "Fuzo" einfach als Verbindungsstraße.
Wirt zeigt sich genervt
"Es ist keine Seltenheit, dass 150 Fahrzeuge pro Tag durchfahren. Die wenigsten sind dazu berechtigt. Ich mache mir Sorgen um meine Gäste, die im Gastgarten sitzen. Es sind ja auch viele Kinder dabei, die den Gefahren ausgesetzt sind. Leider wird von der Polizei nicht gestraft", sagt Hannes Schöllhuber vom gleichnamigen Gasthaus. Um auf die Situation aufmerksam zu machen, stellt er abends ein eigens angefertigtes Transparent vor seinem Lokal auf. "Bei manchen Autofahrern habe ich das Gefühl, sie haben vergessen, dass es eine Fußgängerzone ist. Mit dem Transparent möchte ich die Autofahrer sensibilisieren."
Franz Seebacher von der Polizei Kirchdorf dazu: "Natürlich kann das nicht sein, dass Unberechtigte durch den Fußgängerbereich fahren. Wir werden da verstärkt ein Auge drauf werfen. Wer berechtigt ist, in die Fußgängerzone einzufahren, ist aber Sache der Gemeinde bzw. der Bezirkshauptmannschaft."
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