Wirte vor den Kopf gestoßen
Ein verschärftes Rauchergesetz sorgt für Unverständnis bei den Wirten.
BEZIRK (sta). Das war vorprogrammiert: Nach dem jüngsten Entscheid des Verwaltungsgerichtshofes gehen die Wogen rund um den Nichtraucherschutz und das Tabakgesetz wieder hoch.
Nach Ansicht des Höchstgerichtes muss sichergestellt werden, dass alle allgemein zugänglichen Bereiche eines Lokales "ohne zwingendes Durchschreiten" des Raucherraumes erreichbar sind. Das heißt in der Praxis, dass der Wirt dem Gast nicht einmal den Weg zum WC durch die Raucherzone zumuten darf. Im Bezirk Kirchdorf sind rund 350 Gastronomiebetriebe vom Tabakgesetz betroffen. Die neu aufflammende Diskussion sorgt bei den Wirten für Unruhe. "Das bestehende Gesetz zum Nichtraucherschutz funktioniert gut. Die Wirte haben sich mit dem Gesetz arrangiert und in die nötigen Umbaumaßnahmen investiert. Die neue Debatte wirbelt jetzt nur wieder Staub auf", so Bezirks-Wirtesprecher Franz Rettenbacher vom Gasthaus zum Goldenen Lamm in Kirchdorf.
Gemütlichkeit soll nicht leiden
Im gesamten vergangenen Jahr gab es nur eine einzige Anzeige gegen das Nichtraucherschutzgesetz im Bezirk. "Es gibt immer ein paar, die mit den gesetzlichen Regelungen nicht zufrieden sind. Grundsätzlich haben sich die Gäste aber daran gewöhnt und die Regelung auch akzeptiert. Dass ein bestehendes, funktionierendes Gesetz verändert wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Man soll die Gemütlichkeit in den Lokalen im Auge behalten. Getrennte Bereiche sind gut, aber Raucher und Nichtraucher sollen gemeinsam an einem Tisch sitzen können, wenn sie das möchten. Eine strikte Trennung halte ich für falsch und nicht zielführend", so Rettenbacher.
Eine dringende "Reparatur" des Tabakgesetzes fordert der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer OÖ, Robert Seeber. Viele Betriebe hätten in gutem Glauben in die behördlich verordnete Maßnahmen zum Nichtraucherschutz investiert und müssten jetzt sogar Sanktionen befürchten, so Seeber.
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